Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Vierter Jahrgang (4)

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Armee-Verordnungs-Dlatt.

Heransgegeben  vom  Kriegs-Minifterium.

4.  Sahrgang.  Berlin,  den  30.  November  1870.  Nr.  22,
Gedrudt  und  in  Kommiffton  bei  E.  S.  Mittler  &  Sohn,  KRöniglihe  Hofbuhhandlung,  KRocjftraße  69.

 

 

 

 

Der  vierteljährliche  Pränumerationspreis  diejes  Wlattes  ‚beträgt  15  Sgr.  Abonnirt  kann  werben:  außerhalb  bei  den
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Bei  Letterer  erfolgt  auch  der  Verlauf  einzelner  Nummern  biefes  Blattes;  der  Preis  derjelben  richtet  fih  nad  der  Anzahl
  der  Drudbogen;  jeder  Drudbogen  von  8  Seiten  wird  dabei  mit  1  gr.  4  Pf.  berechnet,  falls  nicht  für  einzelne
Nummern  nody  befonders  eine  Preisermäßigung  feftgefegt  if.

 

 

 

Nr.  224,

Erjag  im  Feldzuge  verloren  gegangener  Preubifher  Drden.

Auf  Hhren  Bericht  vom  3.  diefes  Monats  will  Ich  genehmigen,  daß  die  General-Kommiffton  in  Angelegen:
beiten  der  Königlih  Preußifhen  Orden  denjenigen  Offizieren,  melde  mährend  des  zeitigen  Yeldzuges  ohne
ihr  Berfhulden  ihre  Drdend-Delorationen  verloren  haben,  die  entjprehenden  Drdenszeihen  unentgeltlich
erfeßen  ur  Sie  haben  hiernady  das  Weitere  an  die  General»  Drdens-FKommilfton  refp.  an  die  Armee  zu
veranlafien.
®.  H.:D.  Verfailles  den  5.  November  1870.
Wilhelm.

An  den  Präfidenten  des  Staats-Minifteriums  und  den  Kriegs.  Minifter.  v.  Roon.
Berlin,  den  17.  November  1870.
Borftehende  Allerhöchfte  Drdre  wird  hierdurch  belannt  gemadt.

Die  Königlihen  ftellvertretenden  Generals  Kommandos  zc.  wollen  die  Bedarfs-Nachmelfungen  am
1.  eines  jeden  Monats  gefälligft  abfchließen  laffen,  die  Eingaben  fammeln  und  direlt  der  General-Urdens-Kommifflon
  einjenden.
Kriegs-Minifterium.  Allgemeines  Kriege-Departement.

-  Klop.  v.  Karezemeti.
No  587/11.  A.L  s.

 

Nr.  225.

Bezeiänung  des  aus  den  vier  Bataillonen  des  2.  Magdeburgijcen  Landwehr-Re  iments  Ar.  27  und
des  4.  Magdeburgiihen  Randwehr-Regiments  Ir.  67  Tombinirten  Randivebr-egiments.

Ar  den  Mir  gehaltenen  Vortrag  beftimme  Ich,  daß  das  aus  den  vier  Bataillonen  des  2.  Magdeburgifchen
Landwehr-Regiments  Nr.  27  und  des  4.  Magdeburgiichen  LandwehrsHegiments  Nr.  67  Tombinirte  Randwehr-Negiment
  fortan  die  Bezeihnung:  „Kombinirtes  Magdeburgifches  Landmwehr-Kegiment“  zu  führen  hat.

®.  H.D.  Berfailles  den  16.  November  1870.
Wilgelm.

An  das  Kriegs-Minifterium.  v.  Roon.
Berlin,  den  25.  November  1870.

Borftehende  Allerhöchfte  Kabinets-Drdre  wird  hierdurch  mitgetheilt.

Kriegs  -  Minifterium.
In  Bertretung
Klop.
No.  286/11.  A.  I.  a.  M.