Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

  
Seite des Nr. der 
Znhalt. Regierungs- Bekannt- 
Blattes. machung. 
Verträge, deren gerichtliche Aufnahme auf den Fall des Erscheinens 
der Cholera . . 208. V. 
Vorstellungen — gemeinschaftliche — über ffentliche Angelegen- 
heiten des deutschen Bundes. 
Siehe Adressen. 
W. 
Weida — Stadtordnung vom 8. März 1825 — Abänderung des 
S. 14 derselben im Betreff der fuͤr das Buͤrgerrecht zu bezahlen- 
den Betrage . 128, 124. 1. 
Willen — letzte — beren gerichtliche 2 auf den zunl des 
Erscheinens der Cholera . . 206. V. 
3. 
Zollverträge mit den Königreichen Preußen, Bayern und Würt- 
temberg. 
Siehe Handelsverträge und Ostheim. 
  
  
  
Vorstehendes Repertorium ist in Gemäßheit der siebenten Bestimmung des bey Einführung 
des Großherzoglichen Regierungs-Blattes erschienenen höchsten Patentes vom 18. März 
1817 gefertiget und abgedruckt worden. 
Weimar den 81. Dezember 1831. 
Die Redaktion des Großherzoglichen Regierungs-Blattes. 
Ernst Müller.
	        
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