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Großherzogl. S. Weimar -Eisenachsches
Regierungs= Blakk.
Nummer 13. Den 5. August 1831.
Diplomatische Angelegenheiten.
Se. Majestät, der König der Franzosen, haben den Herrn Alfred Grafen von
Vaudreuil zu Höchstihren Geschäftsträger am Großherzoglich Sachsischen
Hofe zu Weimar zu ernennen geruht. Gedachter Herr Graf hat sein Kreditiv
am 20. July Vormittags bey Großherzoglichem Staats-Ministerium überreicht.
Nach inzwischen erfolgter Rückkehr Sr. Königl. Hoheit, des Großherzogs, hat
die erste Audienz des Herrn Grafen am 3. August Statt gefunden.
Auch geruheten Se. Königl. Hoheit, der Großherzog, an diesem Tage dem
am Großherzogl. Hofe zeither akkreditirten und von seinem allerhöchsten Hofe
abberufenen Königl. Sachsischen Geschäftsträger, dem Major und Flügel-Adju-
tanten Herrn Carl August Freyherrn von Lützerode, die Abschieds-Audienz
zu ertheilen. «
Se. Koͤnigliche Hoheit, der Großherzog, haben den Banquier, Martin Carl
Kraft zu Muͤnchen, zu Hoͤchstihren Konful zu ernennen geruhet.
Bekanntmachungen.
I. Zu Beseitigung der Zweifel, welche bey der Anwendung der Vorschrif—
ten im F. 14 der Stadtordnung für Weida, vom 8. Maͤrz 1825, wegen der,
für Ertheilung des dortigen Bürgerrechts zu bezahlenden Beträge, erhoben wor-
den sind, haben Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, durch höchstes Reskript
vom 11. dieses Monathes zu genehmigen gnädigst geruht, daß der ganze Inhalt
jenes Paragraphen in folgender Weise abgeändert werde:
„Für die Ertheilung des Bürgerrechts wird, außer den Protokoll= und Ver-
pflichtungs-Gebühren, entrichtet: