Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches 
Regitrungs-Blatt. 
Nummer 2. Den 25. Januar 1831. 
Bekanntmachung. 
Nachfolgende gesetzliche Vorschrift über die Gütergemeinschaft unter Eheleu- 
ten im Patrimonial-Amte Lengsfeld wird hierdurch auf allerhöchsten Befehl zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. Eisenach den 11. Januar 1831. 
Großherzoglich Sachsische Landesregierung. 
von Gerstenbergk. 
Karl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach, 
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter 
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. 24c. 
Ueber die Frage: ob im Patrimonial = Amte Lengsfeld Gütergemeinschaft 
unter den Eheleuten herrsche und welche Wirkungen derselben in Beziehung auf 
das Haften eines Ehegatten für die vom andern gewirkten Schulden, auf die 
Erbfolge der Kinder und andere Verhältnisse des bürgerlichen Lebens zuzuschrei- 
ben seyen? haben neuerer Zeit mehrfache Rechtsstreite Statt gefunden. Da Wir 
Uns aus den für die verschiedenen Meinungen aufgeführten Beweisgründen 
überzeugt haben, daß die Sache allerdings zweifelhaft sey und, wie die Er- 
fahrung auch ergeben hat, auf ganz entgegengesetzte Weise entschieden werden 
könne: so haben Wir für nothwendig erachtet, diesem, der Rechtspflege nachthei- 
ligen Zustande des Schwankens und der Ungewißheit ein Ende zu machen, indem 
Wir für das Patrimonial-Amt Lengsfeld Folgendes verordnen:
	        
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