Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

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ordentlichen Professor mit Sitz und Stimme in der philosophischen Fa- 
kultaͤt, b) den Doktor der Philosophie Carl Herzog so wie den Doktor der 
Philosophie und Privat-Docenten Gustav Suckow zu außerordentlichen 
Professoren bey der philosophischen Fakultaͤt zu ernennen gnaͤdigst geruhet. 
Bekanntmachungen. 
I. Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird 
der nachstehende 
Bundes tagsbeschluß 
vom 27. Oktober 1831: 
„Da der Bundesversammlung gemeinschaftliche Vorstellungen oder Adres- 
„sen über öffentliche Angelegenheiten des Deutschen Bundes eingereicht 
„worden sind, eine Befugniß hierzu aber in der Bundesverfassung nicht 
„begründet ist, das Sammeln der unterschriften zu dergleichen Adressen 
„vielmehr nur als ein die Autorität der Bundcsregierungen und die öf- 
„fentliche Ordnung und Ruhe gefährdender Versuch, auf die gemeinsamen 
„Angelegenheiten und Verhältnisse Deutschlands einen ungesetzlichen, mit 
„der Stellung der Unterthanen zu ihren Regierungen und dieser letzteren 
„zum Bunde unvereinbaren Einfluß zu üben, anzusehen ist: so erklärt 
„die Bundesversammlung, daß alle dergleichen Adressen als unstatthaft 
„Zurückzuwcisen seyn.“ 
biermit zur allgemeinen Beachtung kund gemacht. 
Weimar am 17. November 1831. 
Großherzoglich Sächs sche Landesregierung. 
von Müller. 
II. Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird 
nachstehender, in der 39sten Sitzung der Bundesversammlung am 19. dieses Mo- 
nathes gefaßte Beschluß: 
„Die Versendung und Verbreitung des in Straßburg bey G. Silber= 
„mann erscheinenden Zeitblattes „das konstitutionelle Deutsch- 
„land"“, wird in allen Deutschen Bundesstaaten untersagt und die Re- 
„gierungen werden ersucht, diesen Beschluß öffentlich bekannt zu machen, 
„auch zur Handhabung desselben die geeigneten Verfügungen zu treffen
	        
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