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nathes durch das hierzu beauftragte Justiz-Amt Weida verpflichtet und eingefährt
worden.
Weimar den 3. May 1831. «
Großherzoglich Saͤchsische Landesregierung.
von Muͤller.
IV. Bey den Kassen der Landkranken = und der Landes-Irren-Anstalt zu
Jena stehen dermahlen bedeutende Verpflegungskosten für mehre theils noch in
der Kur befindliche, theils aus den genannten Heilanstalten bereits wieder ent-
lassene Personen zurück.
Da beyde Institute ohne die pünktliche Erstattung der bestrittenen Auslagen
nicht bestehen können: so werden diejenigen Unterbehörden, welchen die aufgestell-
ten Berechnungen über dergleichen Verpflegungskosten bereits zugesendet worden
sind, an die ungesäumte Beytreibung der fraglichen Rückstände hierdurch erinnert,
für alle betroffene Unterbehörden aber wird hiermit zugleich die Vorschrift und
Anweisung beygefügt, in Zukunft auf die, vierteljährlich an dieselben gelangenden
Berechnungen des Verpflegungsaufwandes für im Krankenhause oder im Irren-
hause zu Jena befindliche Personen die Beträge mit moöglichster Beschleunigung
jedes Mahl also beyzubringen, daß die Ablieferung an die Kassenverwaltung der
bezeichneten Anstalten längstens nach Verlauf von vier Wochen erfolgen könne.
Weimar den 7. May 1881. «
GroßherzoglichSächsischeLandes-Direktion.
F. v. Schwendler.
V. Nach dem Ableben des Amts-Advokaten Saltzer ist der Stadtgerichts-
Aktuar Creuznacher allhier zum Gerichts-Verwalter in Wartha von der dasi-
gen Gerichts-Herrschaft präsentirt, die Wahl ist von uns genehmigt und es ist
hierauf gedachter Stadtgerichts-Aktuar Creuznacher am 20. dieses zu der Ge-
richts-Verwaltung verpflichtet worden.
Eisenach den 30. May 18831.
Großherzoglich Sachsische Landesregierung.
« Gustav Wittich.