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JInhalt. ’ Bekannt-
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2) mit dem Fürstenthume Schwarzburg · Rudolstadt vom 9/18.
November 1831 . . . . 220. V.
Kutschfuhren zur Kirche bey Hochelten und Kindtaufen in den
Staͤdten Weimar, Eisenach und Jena. Aufhebung des in den
Verordnungen vom 19. July 1727 und 11. Februar 1768 be—
schraͤnkten Gebrauches derselben und der diesfalls bisher zu ent-
richten gewesenen Dispensations-Gelder . . . 22. IV.
S.
Landes-Irren= und Landkranken-Anstalten zu Jena. An-
weisung an die Unterbehörden zu ungesäumter Beytreibung der
Peroste#sungskosten für die in jenen Anstalten besindlichen
Petsonen . . . . . 56. IV.
M.
Medizinische Praxis: U
» 10. I.
a) die Erlaubniß zu solcher . . . 23. V.
699. 1.
b) Zurücknahme derselben . - . 150. J.
Mutterkorn, nachtheilig fuͤr die Gesundheit des Menschen und des
Viehes. — Jeder Verkauf von mit bvergleichen vermischten Ge-
treide verbothen . . . . 150. I.
N.
Neustadt an der Orla — provis. Stadtordnung vom 24. März
1817 — Abänderung des F. 14 derselben im Betreff der Bür-
gerrechtsgebühren . . . . . . 207. II.
O.
Obligationen — landschaftliche, auf den Inhaber (au portemr)
lautende — (vergl. S. 27—80 des Regler. Blattes vom Jahre
1830). Gesetz darüber vom 14. Januar 1831 1, 2. —
Oppurg — Justitiar des dasigen Patrimonial= Gerichtes — Bestim-
mung eines festen Gehaltes fuͤr denselben durch den Zursten von
Hohenlohe-Oehringen) Durchlaucht . 222. J.