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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches
Regierungs= Blakl.
Nummer 17. Den 5. Oktober 1832.
Bekanntmachungen.
I. In der 35. Sitzung der deutschen Vundesversammlung vom 6. Sep-
tember d. J. sind folgende Beschlüsse gefaßt worden:
A. Wegen Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen
den Nachdruck. «
YmnachArtikelIsgderbeutfchen«Buiibcs-AktedieRechtederSchrift-
stoller,HerausgebcrundBerlegergcgcndcnNachdruckvonGegen-
ständen des Buch= und Kunsthandels sicher zu stellen, vereinigen sich
die souverainen Fürsten und freyen Städte Deutschlands vorerst über
den Grundsaß, daß bey Anwendung der gesetlichen Vorschriften und
Maßregeln wider den Nachdruck in Zukunft der Unterschied zwischen
den eigenen Unterthanen eines Bundesstaates und jenen der übrigen im
deutschen Bunde vereinten Staaten gegenseitig und im ganzen Umfange
des Bundes in der Art aufgehoben werden soll, daß die Herausgeber,
Verleger und Schriftsteller eines Bundesstaates sich in jedem andern
Bundesstaate des dort geseblich bestehenden Schutzes gegen den Nach-
druck zu erfreuen haben werden.
Die höchsten und hohen Regierungen werden die zur Vollziehung die-
ses Beschlusses nöthigen Verfügungen erlassen, wie dieses geschehen,
sowie überhaupt von den gegen den Nachdruck bestehenden Gesetzen
und Anordnungen binnen zwey Monathen der Bundesversammlung Mit-
theilung machen.