Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches 
Regierungs= Blakl. 
Nummer 1. Den 8. Januar 1838. 
  
  
Bekanntmachungen. 
I. Da das Herzoglich Sachsen Meiningensche Oberlandesgericht zu Hild- 
burghausen den diesseitigen Anwälten die Ausübung der Praxis in den angren- 
zenden Gebiethstheilen nicht gestatten will, während umgewandt den jenseitigen 
Anwälten von den diesseitigen Behörden in solcher Hinsicht Schwierigkeiten bis- 
her nicht erregt worden sind: so finden wir uns veranlaßt, diese blos auf Kon- 
nivenz beruhende Admission zur Praris hierdurch zurückjunehmen und die Justiz- 
Behörden unseres Bereichs anzuweisen, die Meininger Advokaten in den vor ih- 
nen anhängigen Sachen fernerhin nicht zuzulassen. 
Weimar am 17. Dezember 1832. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Müller. 
II. um den Betrag von Acht Terminen Alt-Weimar'scher Grundsteuer als 
alte Landsteuer und den Betrag von Vier Weimar'schen Terminen als Grundein- 
kommen-Steuer, zusammen Zwölf Termine Alt-Weimar'scher Grund- 
steuer, welche nach Verordmung des höchsten Steuer-Potents vom 21. Dezem- 
ber 1832 im Jahre 1833 entrichtet werden müssen, aufzubringen, sind in den 
nachverzeichneten Kreisen und Landestheilen des Großherzogthums, im Sinne der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.