Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

287 
Beylage E. 
Allgemeine Vollmacht. 
Rittergut im Kreise. 
Hierdurch ertheile ich, 
dem Herrn auf 
dessen Nahmen ich hier eigenhändig eingetragen habe, volle Macht und Ge- 
walt, der von Großherzoglich Sachsischer Landesregierung angesehten Wahl 
in dem Stande der Rittergutsbesitzer Nahmens meiner persönlich beyzuwoh- 
nen, für mich nach seiner eigenen Ueberzeugung Abgeordnete und Stellver- 
treter durch Stimmzettel zu wählen und überhaupt während der Wahlver- 
handlung alles dasjenige in meinem Nahmen zu thun, was nöthig ist. 
Ich ertheile auch meinem Herrn Bevollmächtigten die Befugniß, gegenwärtige 
Vollmacht auf einen anderen Rittergutsbesitzer meines Kreises überzutragen. 
Zu urkund und Bekräftigung dessen habe ich diese Vollmacht eigenhän- 
dig unterschrieben. 
So geschehen den 
Uebertragung dieser Vollmacht. 
Ich übertrage die vorstehende, mir ertheilte Vollmacht dem 
Herrn 4 r— · · r—i 4 r— r— · 4 
auf 
So geschehen . . den. . 18.. 
Bemerkung. Der Nabme des Bevollmaͤchtigten muß von dem Vollmachtgeber eigenhaͤn- 
dig in die Vollmacht geschrieben werden, und eben so der Nahme des Substitu- 
ten eigenhändig von dem, welcher die Vollmacht auf einen Anderen überträgt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.