Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

434 
Auf allerhoͤchsten Befehl werden vorstehende Bestimmungen, als Instruktion 
fuͤr die Ortsobrigkeiten, andurch bekannt gemacht. 
Weimar den 18. May 1833. 
Großherzoglich Saͤchsische Landes-Direktion. 
F. v. Schwendler. 
V. Königlich Bayerscher Seits sind die — im K. 10 des, unter dem 19. 
August 1831 erlassenen höchsten Patents zur Ausführung des, mit den Kronen 
Bayern und Württemberg abgeschlossenen Handelsvertrages, benannten — jensei- 
tigen Waarenübergangs= bezüglich Abfertigungs-Orte, für den vertragsmaßig erleich- 
terten Verkehr des Königlich Bayerschen Rheinkreises mit dem Großherzogthume 
Sachsen Weimar-Eisenach, gegenüber der diesseitigen Stadt Vacha, als Aus- 
gangs-, bezüglich Eingangs-Orte, mit den Königlichen Zoll= und Hallämtern Fran- 
kenthal und Rheinschanze anderweit vermehrt worden. 
Es wird daher dieses, unter Bezugnahme auf die, wegen Vermehrung der 
gegenseitigen Waarenübergangs = Punkte erlassenen Bekanntmachungen vom 22. 
Oktober 1831 und vom 12. Februar 1833, hiermit zur offentlichen Kunde ge- 
bracht. Weimar den 25. Juny 1833. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion: 
F. v. Schwendler. 
  
VI. Es ist wiederholt vorgekommen, daß Apotheker, ohne ärztliche Ver- 
ordnung, Merkurial-Pillen verkauft haben. Diese Zuwiderhandlung gegen 
die Bestimmung im §. 16 der Apotheker-Ordnung vom 2. July 1805, nach 
welcher den Apothekern der Verkauf aller heftig wirkenden Arzneyen — unter 
welche auch die Merkurial-Pillen zu zählen sind — ohne arztliche Verordnung 
verbothen ist, veranlaßt uns, die erwähnte Gesetzesvorschrift in Erinnerung zu 
bringen und den Handverkauf von Merkurial-Pillen hiermit noch besonders, bey 
Vermeidung einer Geldbuße von 5 bis 10 thlrn., zu untersagen. 
Weimar den 4. July 1838. 
Großherzoglich Süchsische Landes-Direktion. 
Ridel.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.