Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar-Eisenach, 
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter 
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. N. 
Unter Hinweifung auf das von Uns erlasfene Patent vom 12. dieses Monathes, 
welches das Zollgeseh und die Zollordnung des Vereines enthält, lassen Wir, unter 
verfassuugömäßiger Zustimmung des getreuen Landtages, nachstehenden 
Verein3 Zollt arif 
nebst 
Anhan g 
Erste Abtheilung. 
Gegenstände, welche gar keiner Abgabe unterworfen sind. 
  
Ganz frey bleiben: 
1. Bäume zum Verpflanzen, und Reben; 
2. Bienenstöcke mit lebenden Bienen; 
3. Blut von geschlachtetem Vieh, sowohl flüssiges als eingetrocknetes; 
4. Branntweinspülig; 16
	        
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