Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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III. 
Zwischen dem Großherzogthume Sachsen Weimar-Eisenach und dem Herzog- 
thume Sachsen-Altenburg bestanden in dem dermahligen Umfange ihrer Staats- 
gebiethe eine bedeutende Anzahl zum Theil seit Jahrhunderten unerledigt gebliebener 
Irrungen und Anspruche. 
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen Weimar-Eisenach und 
Se. Durchlaucht, der Herzog zu Sachsen-Altenburg, beseelt von dem Wunsche, 
zum Besten Ihrer beyderseitigen Lande, alle diese Irrungen und Ansprüche auf 
dem Wege der Ausgleichung und gütlichen Vereinigung freundnachbarlich zu erle- 
digen, ernannten zu diesem Geschäfte Bevollmächtigte und zwar: 
I. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, Carl Friedrich von Sachsen 
Weimar-Eisenach: 
1) Allerhöchst-Ihren damahligen geheimen Regierungsrath bey der Landes- 
regierung zu Weimar, Georg Friedrich Konrad Ludwig von 
Gerstenbergk, nunmehrigen Kanzlar, Chef der Großherzoglichen 
Landesregierung zu Eisenach, Ritter des Großherzoglich Sachsischen 
Hausordens vom weißen Falken, 
2) Allerhöchst-Ihren Kammerrath Ottokar Thon zu Weimar, Ritter des 
Koöniglich Preußischen rothen Adlerordens dritter Klasse; 
II. Se. Durchlaucht, der Herzog Friedrich zu Sachsen-Altenburg: 
Höchst-Ihren damahligen Regierungs= und Kammerrath, nunmehrigen ge- 
heimen Konferenz-Rath, Christian Gottfried Hermann zu Al- 
tenburg, Präsidenten Höôchst-Ihrer vasigen Landesregierung, Nitter des 
Großherzoglich Sächsischen Hausordens vom weißen Falken. 
Diese Bevollmächtigte haben eine Reihe Konferenzen zu Weimar, Cahla, Ronne- 
burg, Altenburg, Meiningen und Cahla gehabt; zu Altenburg bis auf allerhöchste 
und höchste Genehmigung deshalb zwey Staatsverträge geschlossen, und zwar am 
13. Juny 1831 einen Hauptvertrag in eilf Paragraphen über ver- 
schiedene Austauschungen und Abtretungen, welche mit jenen Irrungen 
in Verbindung standen, oder doch zur Ausgleichung nöthig oder passend schienen; 
sodann einen Nebenvertrag in sechs Paragraphen über vier und 
funfzig Irrungen am 16. Juny 1831. · -. 
IndiesemNebenvertragewurde§.Vssvorbeh·alten,»ineinem-Nachvertrage 
diejenigen Irrungen zu erledigen oder festzustellen, welche dort unter Zahl Eins 
bis mit Neun beschrieben stehen und damahls noch nicht erledigt werden konnten.
	        
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