Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1834. (18)

Großherzogl. S. Weimar---Eisenach'sches 
Regierungs-Blall. 
Nummer 1. Den 8. Januar 1834. 
  
  
Bekanntmachung. 
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hobeit, des Großherzogs, wird 
das nachstehende, in Folge des Beytritts des Großherzogthumes zu einem größe- 
ren deutschen Zoll= und Handelsvereine auf verfassungsmäßige Weise zu Stande 
gekommene Gesetz über das Spielkarten-Monopol und den Spiel- 
karten-Stempel zur öffentlichen Kunde und Nachachtung gebracht. 
Weimar den 6. Januar 1834. 
Großherzoglich Sachsische Landesregierung. 
von Müller. 
Wir Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar-= 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
haben, um die Bestimmungen des Art. 7 des Zoll= und Handelsvertrages 
vom 10. May d. J. in Ausführung und Vollzug zu bringen, unter Beyrath 
und Zustimmung Unserer getreuen Stände beschlossen und verordnen andurch 
mit Beziehung auf Nr. II, 6 und A, k unseres Steuer-Patentes vom 
28. vorigen Monathes und Jahres, wie folgt:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.