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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches
Regierungs-Blalk.
Nummer 8. Den 19. März 1834.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 24. Januar dieses
Jahres (Regierungs-Blatt Nr. 4 vom 29. Januar dieses Jahres) bringt
das unterzeichnete Großherzogliche Staats-Ministerium hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß, daß der unter dem 11. May 1833 abgeschlossene Zoll-
Kartel nunmehr auch von
der Herzoglich Sachsen Koburg-Gotha'schen Regierung wegen des
Fürstenthumes Lichtenberg,
der Fürstlich Waldeck'schen Regierung wegen des Fürstenthumes Wal-
deck, ferner
der Herzoglich Anhalt-Dessau'schen,
der Herzoglich Anhalt-Köthenschen Regierung und
der Großherzoglich Oldenburgschen Regierung wegen des Fürstenthumes
Birkenfeld,
der an sie ergangenen Einladung gemäß, angenommen worden ist, wornach
sich die Großherzoglichen Behörden vorkommenden Falles zu achten haben.
Weimar am 28. Februar 1834.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement
der auswärtigen Angelegenheiten,
D. Schweitzer.
II. Nach dem Staatsvertrage vom 11. May 1838, den Anschluß des
Thüringschen Zoll= und Handelvereines an den größern Gesammt-Zollverein
betreffend, (Regierungs-Blatt Nr. 23 vom 6. Dezember 1833) Artikel 2,
sind in dem Gesammtvereine, welchem die Lande und Landestheile des Thü-
ringschen Vereines sich anschließen, insbesondere auch diejenigen Staaten ein-