Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1835. (19)

Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches 
Regierungs-Blakl. 
Nummer 1. Den 4. Februar 1835. 
  
  
Bekanntmachungen. 
I. Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird das 
nachstehende Patent, zur Publikation des Bundesbeschlusses vom 13. November 
dieses Jahres wegen Berschickung der Akten an deutsche Universitaten oder 
Schöppenstühle, hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 6. Januar 1835. 
Großherzoglich Süchsische Landesregierung. 
von Müller. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. ꝛc. 
In der neun und dreißigsten vorjahrigen Sitzung der deutschen Bundes- 
versammlung, am 13. November vorigen Jahreö, ist folgender Beschluß gefaßt 
worden: 
„Da sich ergeben hat, daß die im Artikel 12 der Bundes-Akte ent- 
haltene Bestimmung wegen Verschickung der Akten auf eine deutsche 
Fakultät oder an einen Schbppenstuhl zu Abfassung des Endurtheils, 
zum Theil auch auf Polizey= und Kriminal-Erkenntnisse ausgedehnt 
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