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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches
Regierungs-Blall.
Nummer 2. Den 11. März 1835.
Bekanntmachungen.
I. Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird
nachstehendes Patent, die Einführung des Königlich Preußischen Münzfußes
im Amte Allstedt betreffend, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar den 5. März 1835.
Großherzoglich Saächsische Landesregierung.
von Müller.
Carl Friedrich,
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar-
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen,
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
ꝛc. 2c.
In Berücksichtigung der eigenthümlichen Verhältnisse Unseres Amtes All-
stedt, welches ganz vom Königlich Preußischen Staatsgebiethe umschlossen, mit
Dee êb ununterbrochener gegenseitiger Verkehrsbeziehung steht, verordnen
ir hiermit:
1.
Vom 15. März dieses Jahres an soll für das Amt Allstedt der König-
lich Preußische Münzsuß dergestalt angenommen und eingeführt seyn, daß der-
selbe an die Stelle des dort bis jetzt üblich gewesenen Landes-Kurrent-Münz=
sußes tritt, sofern vertragsweise nicht etwas Anderes ausbedungen ist.
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Das Verhältniß, nach welchem das Preußische Courant gegen Konven-
tions-Geld in den öffentlichen Kassen des Amtes künftig angenommen wird,
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