Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1835. (19)

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Großberzogl. S. Weimar-Eisenach'sches 
Regierungs-VBlalt. 
Nummer 7. Den 17. Juny 1835. 
  
  
Bekanntmachungen. 
I. Die von nun an vorkommenden Desertionen vom Großherzogl. Mi- 
litär werden, in den offiziellen Blattern, durch die Großherzogl. Militär- 
Behörden unmittelbar, zur öffentlichen Kenntniß gebracht, weshalb die bis- 
her von der unterzeichneten Behörde erlassenen Bekanntmachungen unterbleiben. 
Es ergehet daher an sämmtliche Polizey-Behörden, so wic an alle Orts- 
vorstände des Großherzogthumes hierdurch, ein für alle Mahl die Anweisung: 
den von den Militar-Behörden ergehenden Anzeigen von Dersertions- 
Fällen die erforderliche Aufmerksamkeit jederzeit zu widmen und, in 
ihrem Bereiche, durch das ihnen beygegebene Dienst-Personal, die 
signalisirten Deserteurs gehörig zu verfolgen, dieselben auch, wenn 
sie entdeckt werden, sofort aufgreifen zu lassen, worauf der nachsten 
Militär-Behörde davon Nachricht zu geben, so wie nach Befinden die 
Transportirung und Ablieferung des Arretirten dahin zu verfügen ist; 
übrigens aber werden alle Großherzogl. Staatsunterthanen hiermit zugleich 
aufgeforderk, zur Entdeckung der vom Landes-Militär desertirenden Soldaten 
allenthalben beyzutragen und zu deren Aufgreifung, bedürfenden Falles, mit- 
zuwirken. 
Weimar den 23. April 1835. 
Großherzoglich Saächsische Landes-Direktion. 
F. v. Schwendler. 
II. Hoöchstem Befehle Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, zu 
Folge, wird Nachstehendes hiermit verordnet: 
1) Die Erlangung der medizinischen Doktor-Würde auf einer ausländischen 
Universicct von Seiten derjenigen Kandidaten der Medizin, welche sich 
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