Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1835. (19)

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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches 
Regierungs= Blall. 
Nummer 8. Den 25. July 1835. 
  
  
Bekanntmachungen. 
I. Auf höchsten Befehl Sr. Königl. Hoheit, des Großherzogs, werden 
die nachstehenden Verordnungen vom 16. dieses Monathes, 
1) den freyen Verkehr zwischen den Staaten des deutschen Zollvereines 
und dem Großherzogthume Baden und 
2) die im Verkehre zwischen den Staaten des Thüring'schen Zoll= und 
Handelsvereines und dem Großherzogthume Baden zu entrichtenden 
Ausgleichungsabgaben betreffend, 
hiermit zur öffentlichen Kunde gebracht. 
Weimar am 21. July 1835. 
Großherzoglich Süchsische Landesregierung. 
von Müller. 
Wir Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. ꝛc. 
Dem mit dem Großherzogthume Baden unter dem 12. May dieses Jah- 
res abgeschlossenen Zollvereinigungs-Vertrage, der nach allseitig ausgewechsel- 
ten Ratifikations-Urkunden zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden wird, 
ist eine besondere Verabredung des wörtlichen Inhaltes beygefügt: 
12 )
	        
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