Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

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merda einquartirten Königlich Preußischen Truppen auf dem Marsche 
nach Erfurt ihren Weg künftig über Stotternheim durch das 
Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachische Gebieth nehmen, auf 
welcher letzteren Straße jedoch Königlich Preußischer Seits weder 
Vorspann noch Quartier gefordert werden wird; 
die Vergütung des von Großherzoglichen Unterthanen für Königlich 
Preußische Truppen gestellten Vorspanns wird auf den Etapen 
a) von Eisenach nach Gotha zu 31 Meilen 
b) = Eisenach = Vacha " 4 
c) = Vacha * Hersfeld- 317 
berechnet werden; , 
die in ganzen Truppentheilen oder doch unter Fuͤhrung von Offizieren 
marschirenden Königlich Preußischen Truppen werden auf den Groß- 
herzoglichen Etapen die Kosten ihrer Verpflegung sowohl, als auch 
die Vorspann= und Bothen-Löhne sofort baar vergüten; die Zahlungen 
für die im Großherzogthume Sachsen Weimar-Eisenach empfangenen 
Leistungen werden in der Rcgel an die jenseitigen Etapen-Kommis- 
sare, und nur in den Fallen, wo der kommandirende Offizier in ei- 
ner andern Stadt oder einem Dorfe einquartirt seyn sollte, an die 
dortigen Ortsvorgesebten, unter Ertheilung von Bescheinigungen der 
jenseitigen Prästationen, geleistet. 
Hierüber ist Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachischer Seits gegen- 
wärtige Ministerial-Erklärung ausgesertiget und solche mit dem Großherzog= 
lichen Insiegel versehen worden. 
Weimar den 19. Dezember 1837. 
6 Großherzoglich Sächssches Ministerium der 
auswärtigen ###ngelegenheiten. 
C. W. Freih. v. Fritsch. 
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Bekanutntmachung. 
In der Ein und dreißigsten Sitzung der deutschen Bundesversamm- 
lung vom 9. vorigen Monathes ist der nachstehende Bundesbeschluß wegen 
Aufstellung gleichförmiger Grundsätze gegen den Nachdruck gefaßt worden: 
„Die im deutschen Bunde vereinigten Regierungen kommen überein, 
zu Gunsten der im Umfange des Bundesgebiethes erscheinenden literari-
	        
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