Metadata : Der Belagerungszustand

5  —

Einberufung  zu  zwingen,  für  die  Erhaltung  der  Staatsordnung
tätig  zu  werden.

Namentlich  würde  sich  auf  diese  Weise  der  ungestörte
Fortgang  des  Betriebs  Öffentlicher  Anstalten,  insbesondere
der  Verkehrsanstalten  ermöglichen  lassen.  So  könnten  Postbeamte,

  Eisenbahnbeamte,  die  ihren  amtlichen  Pflichten  nicht

 

gezwungen  werden,  ihre  früheren  Funktionen  weiter  auszuüben.


Die  Mobilmachungsbefugnis  des  Kaisers  hat  also  für  den
Reichskriegszustand  eine  besondere  Bedeutung.

II.  Eine  andere  Maßnahme,  die  dem  Kaiser  allein  vorbehalten
  ist  und  sich  darum  nur  an  den  Reichskriegszustand
anschließen  kann,  enthält  $  9  des  Reichsgesetzes  über  das
Paßwesen  v.  12.  10.  1867.*)

Dieser  lautet:

„Wenn  die  Sicherheit  des  Bundes  oder  eines  einzelnen
Bundesstaates,  oder  die  öffentliche  Ordnung  durch  Krieg,
innere  Unruhen  oder  sonstige  Ereignisse  bedroht  erscheint,
kann  die  Paßpflichtigkeit  überhaupt  oder  für  einen  bestimmten
Bezirk,  oder  zu  Reisen  aus  und  nach  bestimmten  Staaten  des
Auslandes  durch  Anordnung  des  Bundespräsidiums  vorübergehend
  eingeführt  werden“.

Durch  eine  solche  Anordnung  kann  also  die  nach  $1
des  genannten  Gesetzes  jedem  Bundesangehörigen  zustehende
Freiheit,  ohne  Reisepapiere  zu  reisen,  suspendiert  werden.?)

Zu  beachten  ist,  daß  diese  Anordnung  im  Zusammenhang
mit  der  Verhängung  eines  Reichskriegszustands,  aber  auch
ohne  eine  solche  erlassen  werden  kann.

 

 

 

ı  Triepel,  Quellensammlung  5.  48.
®)  vgl.  Haldy  2.2.0.  8,40.
6*