Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

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6. 
Glasgemdlde in Fenstern, welche neuerdings so sehr gesucht und im 
Preise gesteigert werden, machen einen vorzüglichen Schmuck der Kirchen aus. 
Wo solche noch vorhanden sind, sollten sie demnach recht sorgfältig bewahrt, 
in Rahmen und Blei befestiget, durch Abwaschen immer rein erhalten und an 
verletzten Stellen durch Einseßen farbiger Glasstücke von passender Wirkung 
ergänzt werden. 
Frevelhafter Muthwille, welcher dieselben, als Zielscheiben behandelt oder 
sonst zerstört, ist streng zu bedrohen, und die Drohung ist in dennoch vor- 
kommendem Falle unerbittlich wahr zu machen. Ueberhaupt sollte der Jugend 
um Hause wie in der Schule die größte Achtung vor öffentlichen Denkmahlen, 
gleichsam eine heilige Scheu, eingeprägt werden. 
6. 
Auch bemalte Wappenstücke, Fahnen mund sonstige Ueberreste 
alter Zeit, welche sich noch aufgehangen finden, sind an dem Orte ihrer ur- 
sprünglichen Aufstellung, wenn dieser nicht gleich anfangs ein ganz unpassen- 
der war, wo nur moglich, zu lassen und durch öfteres Abstäuben vor Ver- 
derbniß zu sichern. Ist ihre Abnahme durchaus nothwendig, z. B. um in 
einer Kirche Licht und Raum zu gewinnen, so sollten sie immer in schon 
bestehende Sammlungen dargeboten oder anderwärts mit Sorgfalt aufgehoben 
werden. 
7. 
Urkunden auf Pergament und Papier, Flurbuͤcher, Gemeindebuͤcher, 
Karten und dergleichen sind an trockenen, feuersicheren Orten aufzubewahren. 
Das Abstaͤuben und Luͤften ist auch hier zu empfehlen. 
8. 
Münzen, Gefäße, Grabgerithe und sonstige Ueberreste des 
Alterthumes, welche bei dem Abbruche von Gebäuden oder bei dem Ackern 
und Graben im Erdboden aufgefunden werden, sind mit der größten Vorsicht 
und mit genauer Bemerkung ihrer Lage und umgebung aufzunehmen, in der 
Regel nicht ohne Beiziehung solcher Männer, welche eine genaue, zweckmäßige 
Beschreibung hierüber liefern können. 
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