Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

9.  18.
Berhaftskosten.

Zeder  Verhaftete  steht,  so  lang  er  sich  im  Ortsgefängniß  kefindet,  unter
der  Aufsicht  des  Ortsvorstehers  und  wied  auf  Kosten  der  Gemeinde  rers  fletz.
In  peinlichen  Fällen  werden  jedech  diese  Kosten  von  der  Staats-Kasse  er
setzt,  und  hat  zu  dem  Ende  der  Ortsvorsteher  bel  der  Einlieferung  des  Berbrechers
  das  Kosten-Verzeichniß#  beyzuschließen.

Bey  bloßen  Polizey  =  Vergehungen  bleibt  der  Gemeinde  der  Regreß  an  den
Schuldigen  vorbehalten.

Die  Kosten  der  Stations  -Gefängnisse  oder  die  Verpflegung,  Bewachung
und  Fortschaffung  frander  Gefangenen.  auf  dem  Transporte  werden  zur  Amts-Vergleichung
  gebracht,  "

Die  Erhaltung  der  Gefängnsse,  sowobl  zu  diesem  als  zum  eigenen  Gebrauche,
  liegt  der  Gemeinde  ob,  für  welche  dagegen  alle  durch  den  Ortsversteher
oder  Gemeinderath  angesetzten  Geldstrafen  erhoben  und  verrechnet  werden.

9J.  19.
Form  der  Verhandlungen  im  Gemeinde-Rathe.

Der  Gemelnde  =  Rath  kann  sich  nur  auf  Berufen  des  Orts-Vorstehers  versammeln.
  Er  verhandelt  in  colleglalischer  Form  unter  dem  Worsitze  des  Orts-Vorstehers,
  und  faßt  nach  der  Stimmen-Mehrbelt  seine  Beschlüsse.  Im  Falle
der  Stimmen=  Gleichheit  hat  der  Vorstand  die  entscheidende  Stimme.

Zur  Gältigkeit  des  Beschlusses  wird  erfordert,  daß  sämmtliche  Mitglleder
zur  Versammlung  berufen,  und  mehr  als  die  Hälfte  derselben  wirklich  annesend
  sey.

s.  20.
Rathsschreiber.

Zu  Führung  der  Raths-Protolle,  zu  den  Ausfertigungen  aus  denselben,  zu
Erhaltung  der  bifemlichen  Bücher  und  zu  Besorgung  der  vorkommenden  Schreiberey
  =  Geschäfte  überhaupt  wird  ein  Rathsschreiber  vom  Gemeinde-Rathe  gewählt,
vom  Oberamte  bestätlgt  und  in  Pflichteh  genommen.

Er  bezieht  einen  firen  Gehalt  aus  der  Gemeindekasse,  wogegen  er  alle  —
im  Namen  des  Gemeinde-Ratbes  zu  fertigende  Berichte,  Verzeichnisse,  Umlagen,
Berechnungen,  Zeugnisse,  Geburtsbriefe  und  sonstige  Ausfertigungen  ohne  besondere
  Belohnung  besorgt.  a.