Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

Uegierungs- Blait 
für das 
Großherzogthu m 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
  
  
Nummer 16. 20. Dezember. 
  
  
Weimar 1837. 
  
Bekanutmachungen. 
I. In Folge höchsten Befehles Sr. Königlichen Hoheit, des Großher- 
zogs, wird das nachstehende Gesetz, die Ausschließung der Sechskrenzerstucke 
von der Annahme bei den Großherzoglichen und öffentlichen Kassen betreffend, 
hiermit zu Jedermanns Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht. 
Weimar den 19. Dezember 1837. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Müller. 
Wir Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar= 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
Nachdem von mehren Regierungen derjenigen süddeutschen Scaaten, 
welche am 25. August dieses Jahres eine Münz-Konvention unter sich abge- 
schlossen haben, die Sechs= und Drei-Kreuzerstücke der zu jener 
Konvention nicht getretenen Staaten bedeutend im Werthe herabge- 
(20!
	        
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