Regierungs Blatt
Großherzogthu m
Sachsen Weimar-Eisenach.
Weimar 1833. Nummer 17.
23. Dezember.
Mimsterial-Bekanntmachung.
Nachdem die nachstehende Erklärung über die anderweite Erneuerung
der mit der Königlich Preußischen Regierung unter dem 31. Dezember 1816
zu Weimar abgeschlossenen Militär-, Durchmarsch= und Etapen-Konvention
gegen eine gleichlautende Erklärung des Königlich Preußischen Ministeriums
der auswärtigen Angelegenheiten ausgewechselt worden: so wird solche hiermit
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar den 19. Dezember 1837.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
C. W. Freih. v. Fritsch.
Nachdem die zwischen der Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachischen
und der Königlich Preußischen Regierung unter dem 19/12. Januar 1830
erneuert abgeschlossene Militär-, Durchmarsch= und Etapen-Konvention, der
in dem Artikel V derselben enthaltenen Bestimmung zufolge, mit dem 1. Ok-
tober dieses Jahres abgelaufen ist, das Bedürfniß einer, die dießfälligen ge-
genseitigen Verhältnisse regelnden Verständigung aber noch fortdauert: so sind
die beiderseitigen Regierungen übereingekommen, die vorgedachte Konvention in
allen ihren Punkten dergestalt zu erneuern, daß dieselbe bis zum 1. Oktober
des Jahres 1846, jedoch mit folgenden Modifikationen, ferner gültig seyn soll:
1) die Benutzung der Etope Buttstädt in der bisherigen Art wird
Königlich Preußischer Seits nur für außerordentliche Fälle vorbehal-
ten; dagegen werden die in der Gegend von Weißensee und Söm-
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