Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1838. (22)

Regierungs  Blatt

Großherzogthu  m
Sachsen  Weimar-Eisenach.

    

Nummer  3.  ·.  März.

      

 

 

 

Bekanutmachung.

Auf  höchsten  Befehl  Sr.  Königl.  Hoheit,  des  Großherzogs,  wird  hiermit
  das  nachstehende  Statut  der  Pensions=  und  Unterstützungs-Anstalt  für
die  Witwen  und  Waisen  der  Medizinal  -Personen  des  Großherzogthumes
Sachsen  Weimar-Eisenach  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  den  1.  März  1868.

Großherzoglich  Sächische  Landes-Direktion,
F.  von  Schwendler.

Wir  Carl  Friedrich,

von  Gottes  Gnaden  Großherzog  von  Sachsen  Weimar-Eisenach,
  Landgraf  in  Churingen,  Markgraf  zu  Meißen,
gefürsteter  Graf  zu  Henneberg,  Herr  zu  Blankenhayn,
Neustadt  und  Tautenburg
2c.  2c.
fügen  hierdurch  zu  wisse.:  daß  Wir  das  nachstehende,  von  Unserer  Landes-Direktion
  mit  Rücksicht  auf  die  Wünsche  und  Anträge  mehrer  Medizinal-Personen

  des  Großherzogthumes  entworfene
531