Regierungs Blatt
Großherzogthu m
Sachsen Weimar-Eisenach.
Nummer 3. ·. März.
Bekanutmachung.
Auf höchsten Befehl Sr. Königl. Hoheit, des Großherzogs, wird hiermit
das nachstehende Statut der Pensions= und Unterstützungs-Anstalt für
die Witwen und Waisen der Medizinal -Personen des Großherzogthumes
Sachsen Weimar-Eisenach zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar den 1. März 1868.
Großherzoglich Sächische Landes-Direktion,
F. von Schwendler.
Wir Carl Friedrich,
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar-Eisenach,
Landgraf in Churingen, Markgraf zu Meißen,
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
fügen hierdurch zu wisse.: daß Wir das nachstehende, von Unserer Landes-Direktion
mit Rücksicht auf die Wünsche und Anträge mehrer Medizinal-Personen
des Großherzogthumes entworfene
531