Metadata : Die parlamentarische Thätigkeit des Deutschen Reichstages und der Landtage von 1874-1876.

Vorbemerkung  zur  zweiten  Auflage.

Wenige  Wochen  nach  Erscheinen  der  ersten  Auflage  dieser
Schrift  —  November  1876  —  war  dieselbe  vergriffen.  Die
letzten  12  Exemplare  von  6000  fielen  der  Berliner  Staatsanwaltschaft
  —  Herrn  Tessendorff  —  durch  Beschlagnahme  in  die  Hände.
Ich  sollte  den  Fürsten  Bismarck  verschiedentlich  beleidigt  und
gegen  §  131,  Verbreitung  wissentlich  falscher  Thatsachen  zur
Verächtlichmachung  von  Staatseinrichtungen,  verstoßen  haben.
Die  7.  Deputation  des  Berliner  Stadtgerichts  fand  beide  Vergehen
  vor  handen  und  verurtheilte  mich,  Juni  1877,  zu  9  Monaten
  Gefängniß.  Auf  meine  Appellation  erfolgte  Anfang
November  Verhandlung  vor  dem  Berliner  Kammergericht,  das
mich  wegen  Verstoßes  gegen  §  131  freisprach,  dagegen  die  Bismarckbeleidigung
  aufrechterhielt  und  die  Strafe  von  9  auf  6  Monate
  herabsetzte.  In  beiden  Instanzen  wurde  die  Vernichtung
der  Schrift,  nebst  den  zu  ihrer  Herstellung  erforderlichen  Platten
und  Formen  ausgesprochen.  So  blieb  mir  nichts  anderes  übrig,
als  sie  in  sorgfältig  „gereinigter“  Form  wieder  herzustellen,  in
welcher  sie,  nach  verschiedenen  Richtungen  hin  erweitert,  hiermi
vorliegt.

Leipzig,  im  Januar  1878.

A.  Bebel.

Zur  Beachtung!

Alle  Diejenigen,  welche  sich  über  die  Thätigkeit  des  Reichstages
und  der  Landtage  von  1871—1874  unterrichten  wollen,  werden  auf
die  unter  dem  Titel:  „Die  parlamentarische  Thätigkeit  des  Reichstages
und  der  Landtage“  im  Verlage  der  Genossenschafts  =  Buchdruckerei  zu
Leipzig  erschienene  Schrift  verwiesen.  «

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