Vorbemerkung zur zweiten Auflage.
Wenige Wochen nach Erscheinen der ersten Auflage dieser
Schrift — November 1876 — war dieselbe vergriffen. Die
letzten 12 Exemplare von 6000 fielen der Berliner Staatsanwaltschaft
— Herrn Tessendorff — durch Beschlagnahme in die Hände.
Ich sollte den Fürsten Bismarck verschiedentlich beleidigt und
gegen § 131, Verbreitung wissentlich falscher Thatsachen zur
Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen, verstoßen haben.
Die 7. Deputation des Berliner Stadtgerichts fand beide Vergehen
vor handen und verurtheilte mich, Juni 1877, zu 9 Monaten
Gefängniß. Auf meine Appellation erfolgte Anfang
November Verhandlung vor dem Berliner Kammergericht, das
mich wegen Verstoßes gegen § 131 freisprach, dagegen die Bismarckbeleidigung
aufrechterhielt und die Strafe von 9 auf 6 Monate
herabsetzte. In beiden Instanzen wurde die Vernichtung
der Schrift, nebst den zu ihrer Herstellung erforderlichen Platten
und Formen ausgesprochen. So blieb mir nichts anderes übrig,
als sie in sorgfältig „gereinigter“ Form wieder herzustellen, in
welcher sie, nach verschiedenen Richtungen hin erweitert, hiermi
vorliegt.
Leipzig, im Januar 1878.
A. Bebel.
Zur Beachtung!
Alle Diejenigen, welche sich über die Thätigkeit des Reichstages
und der Landtage von 1871—1874 unterrichten wollen, werden auf
die unter dem Titel: „Die parlamentarische Thätigkeit des Reichstages
und der Landtage“ im Verlage der Genossenschafts = Buchdruckerei zu
Leipzig erschienene Schrift verwiesen. «
».....--. ––) —G.