Regierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen Weimar- Eisenach.
Weimar 1838. Nummer 5. 2.6.T May.
Bekannntmachung.
Zu Folge höchsten Befehles Sr. Königl. Hoheit, des Großherzogs, wer-
den die nachstehenden, von Höchstdemselben vollzogenen Patente: 1) die Er-
theilung eines Zollgesetzes, einer Zollordnung und eines Zoll-Strafgesetzes und
2 die Ertheilung eines Gesetzes über den Verkehr mit den zu dem Zollvereine
gehörigen Ländern betreffend, zugleich mit den dazu gehörigen Gesetzen selbst,
sowie 8) ein Patent über die fernere Gültigkeit des Zollgesetzes vom 12. De-
zember 1833 zur Nachachtung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Weimar den 1. May 1836.
Großherzoglich Süchpsche (Eondesvegierung.
Wir Carl Friedrich,
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar-
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgen raf zu Meißen,
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und autenburg
2. 1.
haben mit den dem Gesammt-Zollvereine angehörigen Staaten ein gemein-
schaftliches Zollgesetz und eine demselben entsprechende Zollordnung und mit
den bei dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine betheiligten Staaten
ein gemeinschaftliches Gesetz wegen Untersuchung und Bestrafung der Zollver-
gehen staatsvertragsmäßig vereinbaret und verordnen demnach, unter im Vor-
aus ertheilten Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt:
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