Gespanntes Verhältniß der Großmächte. 351
wisse Bedingungen vorbehielt. Spanien wollte seinen ganzen Einfluß
anwenden, daß Don Carlos zum römischen Könige gewählt würde. —
Ungeachtet dies Bündniß sehr geheim gehalten wurde, war es doch
England und Frankreich bekannt geworden und wie immer in solchen
Fällen noch gefahrdrohender geschildert, als es wirklich war. Nament-
lich wurde England in hohem Grade aufgeregt, da man wissen wollte,
daß auch die Zurückführung des Prätendenten nach England beabsich-
igt würde.
Dadurch fand sich König Georg I. veranlaßt, sich enger an
Frankreich anzuschließen, und zugleich suchte er seinen Schwiegersohn,
den König Friedrich Wilhelm, in dies Bündniß hineinzuziehen, da
man die Wichtigkeit Preußens vollkommen würdigte. Als deshalb
Friedrich Wihelm 1725 seinen Schwiegervater in Herrenhausen (bei
Hannover) besuchte, wurden die desfallsigen Verhandlungen angeknüpft,
und viele Umstände machten den König geneigt, in dies Bündniß ein-
zutreten. Er fühlte sich insbesondere zur Aufrechterhaltung des Pro-
testantismus in Deutschland verpflichtet, der durch jenes spanisch-
österreichische Bündniß, wie man sagte, in hohem Grade bedroht sein
sollte. Bei den Streitigkeiten Preußens mit der Aebtissin von Qued-
linburg, wegen Limburg rc. hatte der Kaiser entschieden Partei gegen
den König genommen und ihm nicht geringe Kränkung zugefügt. Die
Gespanntheit zwischen dem kaiserlichen und dem preußischen Hofe ließ über-
dies befürchten, daß die Ansprüche Preußens auf die Jülich'sche Erb-
schaft vom Kaiser nicht anerkannt werden würden, und gerade damals
war diese Angelegenheit von großer Wichtigkeit geworden. Der regie-
rende Kurfürst von der Pfalz nämlich war voraussichlich der letzte
aus der Linie Pfalz-Neuburg, da er keine Söhne hatte und seine
Brüder bejahrt und geistlichen Standes waren. Er war deshalb
gewillt, seinem Schwiegersohn Joseph Karl Emanuel aus der nächst
verwandten Linie Pfalz-Sulzbach nicht nur die Kurpfalz als Erbtheil
zu hinterlassen, sondern auch den pfälzischen Antheil an der Jülich'schen
Erbschaft. Hiergegen protestirte Friedrich Wilhelm ganz entschieden,
da er behauptete, nur an Pfalz-Neuburg habe Brandenburg einen
Theil der Jülich'schen Lande abgetreten; nach dem Absterben dieser
Linie müsse dieser Theil an Preußen fallen. Dieser Auffassungsweise
war König Georg I. schon 1723 im Vertrage zu Charlotten-
burg beigetreten; er hatte das bestimmte Versprechen gegeben, nicht
zu dulden, daß Preußen beim Aussterben der Neuburger Linie Unrecht
angethan würde, und auch Frankreich zeigte sich zu ähnlicher Erklärung
geneigt. Dazu kam endlich noch, daß die Königin Sophia Dorothea
emsig darauf hinarbeitete, durch Wechselheirath eine neue enge Ver-
bindung zwischen der englischen und preußischen Königsfamilie zu
Stande zu bringen. Kurz alle diese Umstande bewogen Friedrich
Wilhelm, am 3. September 1725 zu Herrenhausen ein Bünd-
niß, zunächst auf 15 Jahre, mit England und Frankreich abzuschließen.
Die Verbündeten gewährleisteten sich gegenseitig ihre Besitzungen und
Rechte; sie verpflichteten sich zu gegenseitigem Beistand, falls einer