Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

Uegierungs - Blatt 
Großpheriogum 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
Weimar 1839. Nummer 10. 17. April. 
  
Bekanuntmachung. 
In Folge höchsten Befehles Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
werden die nachstehenden sechs Gesetze, als: 
I. ein Nachtrag zu dem Gesetze über die öffentliche Anstalt der Brandver- 
sicherung vom 28. August 1826; 
II. Gesetz über die Aufhebung der gesetzlichen Bestimmungen wegen des 
Schuldenwirkens der Militär-Personen; 
III. Gesetz über Abkürzung der Fristen zur Verjahrung gewisser Forderungs- 
rechte und zur Beseitigung einiger, die Verjährung der Forderungsrechte 
im Allgemeinen betreffenden Zweifel; 
IV. Gesetz über die Flurzüge und die davon zu entrichtenden Kosten; 
V. Gesetz zur Entscheidung zweifelhafter Rechtsfragen; 
VI. Gesetz, einen Nachtrag zu dem Gesetze wegen Rettung verunglückter 
Personen vom 19. Juny 1828 enthaltend; 
andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 8. April 1839. 
Großberzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Müller. 
1161 
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