Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

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Zeugnisses der zustaͤndigen Polizey- Behoͤrde uͤber die vollstaͤndig bewirkte 
Ausfuͤhrung der in Frage stehenden Neubauten oder Bauveränderungen, läng- 
stens bis zum lehten Juny d. J., bei Unserem Landschafts-Kollegium fähren. 
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Großherzoglichen Staatinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar den 9. März 1839. 
( Carl Friedrich. 
C. W. Freih. v. Fritsch. Freih. v. Gersdorff. D. Schweitzer. 
vdt. Ernst Muͤller. 
Gese, 
die Aufhebung der bisherigen Bau- 
Steuerfreiheit betreffend.
	        
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