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Zollerleichterungen fuͤr die Einfuhr von Niederlaͤndischem Lumpenzucker zum
Versieden, raffinirtem Zucker und Reis bewilliget, auch hinsichtlich des Bezuges
des Weines aus den Niederlanden dieselben Beguͤnstigungen, deren der vereins-
ländische unmittelbare Bezug des Weines aus den Ländern der Erzeugung zu
genießen hat, zugestanden worden. Durch den Zoll-Tarif des Vereines für
die Jahre 1840 bis 1842 sind sodann die gedachten Zollerleichterungen für
die Einfuhre von Zucker und Reis unter der von sämmtlichen Vereinsregie-
rungen ausdrücklich erklärten Erwartung allgemein ausgesprochen worden, daß
diejenigen Staaten, die hieraus Vortheile erlangen, sich bei den deshalb ein-
geleiteten Verhandlungen zu billigen Gegenleistungen verstehen werden.
In Beziehung auf die freie und Hansee-Stadt Hamburg ist diese Erwartung
durch eine Uebereinkunft erledigt, welche nicht bloß hinsichtlich des Lumpen-
zuckers und raffinirten Zuckers, sondern auch hinsichtlich des Weinbezuges eine
völlige Gleichstellung Hamburgs mit dem Königreiche der Niederlande, ingleichen
die dafür zu gewährenden Gegenleistungen feststellt.
Der Inhalt dieser für die Dauer des Handelsvertrages zwischen dem
Jollvereine und dem Königreiche der Niederlande mittelst gegenseitig resp. un-
ter dem 12. und 17. des vorigen Monates ausgestellter und demnächst rati-
fizirter Deklarationen abgeschlossenen Uebereinkunft wird in Nachstehendem zur
öffentlichen Kenntniß gebracht:
1) der Senat der freien und Hansee-Stadt Hamburg macht sich, den Staaten
des Zollvereines gegenüber, verbindlich, während der Dauer der gegen-
wärtigen Uebereinkunft weder die nachbenannten, jetzt in Hamburg von
allem Zoll befreiten Artikel:
a) Leinen, bunte Leinen mit Baumwolle gemischt, leinene und wollene
Lumpen, alte und neue Wäsche, Garn und Gurten von Flachs,
von Hanf und von Baumwolle, rohe Schaaf= und Lammwolle;
b) Weizen, Roggen, Hafer, Gerste, Buchweizen, Malz, Kartoffeln
und Rappsaamen;
P) unverarbeitetes Kupfer und Messing, Schiffskupfer, altes, zum
Einschmelzen bestimmtes Messing und Kupfer und Kupferkrätze,
Kupfer= und Messing-Platten, roher Zink, verzinntes und unver-
zinntes Eisenblech;
d) Barschaften und Münzen, unverarbeitetes Gold und Silber und
Krätze, die aus dem Verfeinern edler Metalle herrührt;
P) Druckschriften, Bücher, Mufikalien und Landcharten;
1) Oehlkuchen, Borke, Knochen;