Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen Weimar-Eisenach, 
  
Weimar 1840. Nummer 18. 14. November. 
  
  
Bekanutmachungen. 
I. Auf höchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird 
folgender Nachtrag zu dem Gesetze über die Steuerverfassung des Großherzog= 
thumes vom 29. April 1821 andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 9. November 1840. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Müller. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
Um die durch das Gesetz vom 27. Oktober dieses Jahres geordnete neue 
Münzverfassung des Großherzogthumes mit den bestehenden Grundsteuer-Ver- 
hältnissen auf das Einfachste und mit Vermeidung einer gänzlichen Umarbeitung 
der Grundsteuer-Kataster in allen Steueransätzen in Uebereinstimmung zu bringen, 
verordnen Wir mit Zustimmung des getreuen Landtages, wie folgt: 
110]
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.