.2 Die Bl. f. Rechtsanw. am Anfange ihres 24. Jahrganges.
richtshofes, sollten die Blätter eine unversiegbare Quelle
der Belehrung eröffnen und zugleich die so wünschenswerthe
Gleichförmigkeit in der Rechtsanwendung anbahnen
und fördern.
Wohl Wenige werden den Blättern das Zeugniß
versagen, daß die Aufgabe, die sich ihr Begründer gestellt,
eine dankenswerthe war; daß die Mittel, mit denen
die Erreichung derselben erstrebt wurde, mit Umsicht und
Sorgfalt ausgewählt waren, und daß der Einfluß, welchen
demgemäß die Blätter auf die Praxis der bayerischen
Gerichte übten, ein in hohem Grade wohlthätiger war.
Daß auch die Doktrin aus den Blättern für Rechtsanwendung
Nutzen zog, dürften insbesondere die neueren
Ausgaben von Seuffert's eigenen theoretischen Werken
beweisen.
Seit auderthalb Jahren ruht Johann Adam
v. Seuffert im Grabe, das ein Denkmal schmückt, dem
Verstorbenen errichtet von der treuen Gesinnung überlebender
Freunde und Schüler. Aber auch jene Denkmale,
dauernder als Erz, dic der Verewigte sich selbst
gesetzt, sollen bewahrt werden. Diese Blätter, eines dieser
Denkmale, wurden nach des Begründers Tode von
Professor Dr. Ernst August Seuffert, dem würdigen
Sohne des großen Vaters, in einer Weise fortgesetzt, die
alle Freunde des Unternehmens zum Danke auffordert.
Die Pflichten des Lehrberufes machen ihm unmöglich,
die Redaktion länger fortzuführen, welche nunmehr der
Unterzeichnete übernommen hat.
Daß Johann Adam v. Seuffert's Thätigkeit
für diese Blätter nicht vollkommen zu ersetzen ist, fühlt
Niemand lebhafter, als ich. Diese Erwägung darf aber
nicht dazu führen, das Werk aufzugeben, sie legt vielmehr
die Pflicht auf, bei dessen Fortsetzung die Hauptrichtung
des Weges einzuhalten, welchen Seuffert vorgezeichnet
hat, sein Werk in seinem Geiste weiter zu führen.
Der neuen Redaktion wird daher stets der oben
angegebene Zweck dieser Zeitschrift vor Augen schweben