Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

KRegierungs-Blatt 
Großher, ogathnm 
Sachsen Weimar Eisenach. 
  
  
Weimar 1840. Nummer 6. 11. April. 
  
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Im F§. 54 der Zollordnung vom 1. May 1838 ist vorbehalten, den 
Inhalt des zu erlassenden besonderen Regulativ's über das, bei der Ausfertigung 
und Erledigung der Begleitscheine zu beobachtende Verfahren, soweit die Ge- 
werbetreibenden dabei betheiligt sind, auszugsweise bekannt zu machen. Nach- 
dem ein solches, in sämmtlichen Staaten des Zollvereins gleichmaßig zur An- 
wendung kommendes Regulativ erlassen worden ist, wird der nachfolgende Aus- 
zug aus demselben, jenem Vorbehalte gemaß, hierdurch zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Weimar den 27. März 1840. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Freiherr von Gersdorff. 
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aus 
dem Begleitschein-Regulative. 
Unter Bezugnahme auf die, in der Zollordnung vom 1. May 1838 
S. 40 bis 53 enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen über die Begleitschein- 
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