Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

  
Feie des #Wzder 
Regierungs= Bekannt- 
# n b alt Brech machung 
Rekrutirung des Großherzoglichen Militärs. Diesf. Verordnung 125—128 — 
Rohrführer bei den Wasserzubringern; deren Löhnung 74.— 
Sachwalter. Gesetz über die Gebühren derselben vom 29. Oktobertz212—234 III. 
nebst Taxe ossooooioosspsssoists··isos«--s-.passe-s 460 a. E. — 
Sallmannshausen. Abtretung der über einen Theil- des Ortes 
Sallmannshausen von dem Justiz-Amte Gerstungen ausgeübten! 
Gerichtöbarkeit an das Freh v. Riedeseische Gericht zu Sall- 
mannshausenn . .. 154. I. 
Salz. Die zum. Verkaufe ves Soalzes im Enrin estüt perso- 
nen sollen sämmtlich verpflichtet werden 141. I. 
Schafräudez; deren Verschleppuunnnng ... . . . 116. III. 
Scheidemünze — inländische — Geseh über die Eimichn der- 
selben vom 18. August . . . . .. 144—1480— 
Verlängerung des Termins zu Auswechselung verselden 400. 1II. 
Siehe auch Münze. 
Schöffen — Gerichtsschöffen — sind künftig lediglich von den Ge- 
richtsbehörden und zwar nicht nothwendig aus der Zahl der Ge- 
meindebeomten zu erwählen ..... . .. . .. 187. I. 
Schulgebändez; deren Dachungen sollen bei Visitationen der Feuer- 
stätten mit untersucht werdeeeedn .. ..... ...... 156. III. 
Spielkarten. Monopol und Spielkarten-Stempel. Ge- 
setz darüber vom 2. Januar 1834. Nachtrag zu diesem vom 20. 
November 18800 274, 275. s 
Sporrelgesseß — allgemeines — für die Gerichts= und Verwal-,277—415. — 
tungs-Behörden vom 1. Dezember 10 a. E. — 
Stadtgerichtsdiener. Statut wegen Pensionirung deren Wit- 
wen und Waisen vom 5. Dezembbr ...... 417-—422—— 
Steuer vom Einkommen an Kapital-Renten. Geseh darüber vom 
24. Junn .... .. . .. 129 - 139 — 
Stener-Patent vom 18. Dezember 1840 für das Jahr 1841 423 —426 — 
Steuer-Termine. Das Ausschreiben derselben in dem Jahre 
1841, nach Maßgabe des Steuer-Patente vom 18. Dezbr. 1840 458. II. 
Stenerver fassung des Großherzogthumes nach dem Gesetze vom 
29. April 1821. Nachtrag zu diesem Gesetze v. 30. Oktbr. 1840 237—239, — 
Strafgesetzbuch vom 5. April 1839. Veroronung zu Ausfüh 
rung einiger Bestimmungen desselben: ... 21—124 — 
  
 
	        
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