Volltext : Das Herzogtum Schleswig in seiner ethnographischen und nationalen Entwicklung. III. Abteilung. (3)

Sechster  Ergänzungsband.  à5  2.
Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plätter  für  KRechtsanbendung

zunächst  in  Bayern.

II:  Mittbeilt  der  Rechi  des  Reichsgerichis:  Civil-3“
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Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts.


I.  Eivilrecht  und  Eivilprozeß.

Verabindung  der  Klage  auf  Erfüllung
mit  der  Klage  auf  Rücktritt  wegen  Gewährleistung.
  Preuß.  LR.  Die  Ansicht  des  Beklagten,
  daß  die  Verabindung  der  Klage  auf  Erfüllung
  mit  der  Klage  auf  Rücktritt  vom  Vertrage
unzulässig  sei,  kann  nicht  gebilligt  werden.  Darüber,
  daß  diese  Verbindung  im  Falle  der  Gewährleistung
  nach  geschehener  Uebergabe  des  Kaufsgegenstandes
  (Preuß.  LR.  Th.  1  Tit.  5  §S§.  326,  331
1c.)  statthaft  ist,  waltet  kein  Zweifel  ob.  Weßhalb
aber  Derjenige,  welcher  vor  der  Uebergabe  nachzuweisen
  vermag,  daß  der  andere  Theil  nicht  erfüllen
kann,  dennoch  zunächst  nur  auf  Erfüllung  klagen
und  in  einem  zweiten  besonderen  Prozesse  die  Kloge
auf  Rücktritt  begründen  soll,  dafür  ist  kein  Grund
ersichtlich.  Wenn  der  Beklagte  seinerzeit  behauptet,
er  sei  zur  Erfüllung  im  Stande,  so  bietet  ihm  ein
Prozeß,  in  welchem  die  Ansprüche  verbunden  sind,
zur  Widerlegung  der  vom  Kläger  geltend  gemachten
Unmöglichkeit  der  Erfüllung  ausreichend  Gelegenheit.
—  V.  S.  72/86;  Urth.  v.  10.  Juli  1886.

VI.  Ergänzungsband.