Sechster Ergänzungsband. à5 2.
Dr. J. A. Feuffert's
Plätter für KRechtsanbendung
zunächst in Bayern.
II: Mittbeilt der Rechi des Reichsgerichis: Civil-3“
I stendagterrnet der Gechelptthung des elchtgmichtt G#
Mittheilungen aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts.
I. Eivilrecht und Eivilprozeß.
Verabindung der Klage auf Erfüllung
mit der Klage auf Rücktritt wegen Gewährleistung.
Preuß. LR. Die Ansicht des Beklagten,
daß die Verabindung der Klage auf Erfüllung
mit der Klage auf Rücktritt vom Vertrage
unzulässig sei, kann nicht gebilligt werden. Darüber,
daß diese Verbindung im Falle der Gewährleistung
nach geschehener Uebergabe des Kaufsgegenstandes
(Preuß. LR. Th. 1 Tit. 5 §S§. 326, 331
1c.) statthaft ist, waltet kein Zweifel ob. Weßhalb
aber Derjenige, welcher vor der Uebergabe nachzuweisen
vermag, daß der andere Theil nicht erfüllen
kann, dennoch zunächst nur auf Erfüllung klagen
und in einem zweiten besonderen Prozesse die Kloge
auf Rücktritt begründen soll, dafür ist kein Grund
ersichtlich. Wenn der Beklagte seinerzeit behauptet,
er sei zur Erfüllung im Stande, so bietet ihm ein
Prozeß, in welchem die Ansprüche verbunden sind,
zur Widerlegung der vom Kläger geltend gemachten
Unmöglichkeit der Erfüllung ausreichend Gelegenheit.
— V. S. 72/86; Urth. v. 10. Juli 1886.
VI. Ergänzungsband.