Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1843. (27)

Kegierungs-BGlatt 
Großherzogthum 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
Nummer 15. Weimar. 15. November 1843. 
  
  
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Unter Bezugnahme auf die unter dem 17. Januar 1840 erlassene Mini- 
sterigl-Bekanntmachung (Nummer 2 des Regierungs-Blattes von jenem Jahre, 
Seite 5—8) wird hiermit zur offentlichen Kenntniß gebracht, daß von dem 
Senate der freien Stadt Hamburg die zu Folge der, im Dezember 1839 ab- 
geschlossenen kommerriellen Uebereinkunft, den Staaten des deutschen Zoll= und 
Handelsvereins zur Erleichterung des Handels und Verkehrs zeither gewähr- 
ten Zoll-Ermäßigungen uud Befreiungen, mit Ausnahme der danach zugesicher- 
ten Eingangsfreiheit der Steinkohlen, zurückgenommen worden sind und der- 
jenige Zustand, welcher vor der obenerwähnten Uebereinkunft bestanden, wieder 
hergestellt ist. 
Weimar den 3. Rovember 1843. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
erstes Departement. 
Freiherr von Gersdorff. 
Bekanutmachungen. 
I1. Da Zweifel darüber entstanden sind, welcher Partei in einem Prozesse 
die Verschickungokosten und Urtheilsgebühren zuzuerkennen sind, wenn im Falle 
des F. 16 der provisorischen Oberappellations-Gerichts-Ordnung vom 8. Oktober 
1816 oder in den im Publikations-Patente vom 20. Dezember 1816 bezeich- 
neten Fallen der Leuterung die Akten an ein auswärtiges Spruch-Kollegium 
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