Kegierungs-BGlatt
Großherzogthum
Sachsen Weimar-Eisenach.
Nummer 15. Weimar. 15. November 1843.
Ministerial-Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die unter dem 17. Januar 1840 erlassene Mini-
sterigl-Bekanntmachung (Nummer 2 des Regierungs-Blattes von jenem Jahre,
Seite 5—8) wird hiermit zur offentlichen Kenntniß gebracht, daß von dem
Senate der freien Stadt Hamburg die zu Folge der, im Dezember 1839 ab-
geschlossenen kommerriellen Uebereinkunft, den Staaten des deutschen Zoll= und
Handelsvereins zur Erleichterung des Handels und Verkehrs zeither gewähr-
ten Zoll-Ermäßigungen uud Befreiungen, mit Ausnahme der danach zugesicher-
ten Eingangsfreiheit der Steinkohlen, zurückgenommen worden sind und der-
jenige Zustand, welcher vor der obenerwähnten Uebereinkunft bestanden, wieder
hergestellt ist.
Weimar den 3. Rovember 1843.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
erstes Departement.
Freiherr von Gersdorff.
Bekanutmachungen.
I1. Da Zweifel darüber entstanden sind, welcher Partei in einem Prozesse
die Verschickungokosten und Urtheilsgebühren zuzuerkennen sind, wenn im Falle
des F. 16 der provisorischen Oberappellations-Gerichts-Ordnung vom 8. Oktober
1816 oder in den im Publikations-Patente vom 20. Dezember 1816 bezeich-
neten Fallen der Leuterung die Akten an ein auswärtiges Spruch-Kollegium
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