Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1843. (27)

üÜegierungs Glatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
Nummer 13. Weimar. 33. September 1843. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem die zwischen dem Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach 
und dem Herzogthume Sachsen-Meiningen durch gegenseitige Bevollmächtigte 
unterm 15. und 21. November 1842 geschlossenen Rezesse, als: 
1) über die Sicherstellung der Landesgrenzen und 
2) Behufs der Purifikation der beiderseitigen Gebiete durch Austausch der 
in denselben liegenden Geld-, Frucht= auch anderen Natural-Zinsen, 
sowie durch gegenseitige Ueberweisung der Steuern, Lehn-, Juriädik= 
tions= und Jagd-Gerechtsame 
die höchste Ratifikation erhalten haben: so werden solche mit ihren Beilogen 
in nachstehender Weise zur öffentlichen Kunde gebracht. 
Weimar den 1. September 1843. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Oepartement der aicen Angelegenheiten. 
weitzer. 
Neben-Rezeß 
über die Sicherstellung der Landesgrenzen zwischen dem Großherzogthume 
Sachsen-Weimar-Eisenach und dem Herzogthume Sachsen-Meiningen. 
Nochdem die zwischen dem Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach und dem Her- 
zogthume Sachsen-Meiningen bestandenen vieljaährigen Grenz, Differenzen, soweit diese 
den Kreis Eisenach betreffen, nach dem, unterm heutigen abgeschlossenen, Haupt-Rezesse 
beigelegt worden sind, und die Beseitigung der den Kreis Weimar betreffenden Grenzir= 
rungen zu erwarten ist, so ist zugleich durch die hierzu ernannten Immediat-Kommis- 
sorien, nämlich ·. 
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