üÜegierungs Glatt
für das
Großherzogthum
Sachsen Weimar-Eisenach.
Nummer 13. Weimar. 33. September 1843.
Ministerial-Bekanntmachung.
Nachdem die zwischen dem Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach
und dem Herzogthume Sachsen-Meiningen durch gegenseitige Bevollmächtigte
unterm 15. und 21. November 1842 geschlossenen Rezesse, als:
1) über die Sicherstellung der Landesgrenzen und
2) Behufs der Purifikation der beiderseitigen Gebiete durch Austausch der
in denselben liegenden Geld-, Frucht= auch anderen Natural-Zinsen,
sowie durch gegenseitige Ueberweisung der Steuern, Lehn-, Juriädik=
tions= und Jagd-Gerechtsame
die höchste Ratifikation erhalten haben: so werden solche mit ihren Beilogen
in nachstehender Weise zur öffentlichen Kunde gebracht.
Weimar den 1. September 1843.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Oepartement der aicen Angelegenheiten.
weitzer.
Neben-Rezeß
über die Sicherstellung der Landesgrenzen zwischen dem Großherzogthume
Sachsen-Weimar-Eisenach und dem Herzogthume Sachsen-Meiningen.
Nochdem die zwischen dem Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach und dem Her-
zogthume Sachsen-Meiningen bestandenen vieljaährigen Grenz, Differenzen, soweit diese
den Kreis Eisenach betreffen, nach dem, unterm heutigen abgeschlossenen, Haupt-Rezesse
beigelegt worden sind, und die Beseitigung der den Kreis Weimar betreffenden Grenzir=
rungen zu erwarten ist, so ist zugleich durch die hierzu ernannten Immediat-Kommis-
sorien, nämlich ·.
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