Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

Uegierungs - Blaft 
Großber so gehumn 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
— — — — — 
Nummer 10. Weimar. 18. Dezember 1844. 
  
  
  
Ministerial--Bekanntmachungen. 
I. 
I. Nachträglich zu der Bekanntmachung vom 12. April d. J. uͤber die 
Aufnahme des Braunschweigischen Harz- und Weser-Distriktes in den Zoll- 
verein (Nr. 8 des Reg. Blattes) wird hierdurch zur Kenntniß gebracht, daß 
die dort (Seite 11) unter Ziffer 4 bekannt gemachten Bestimmungen über 
den Durchgangöverkehr durch den gedachten Bezirk insofern eine Abänderung 
erlitten haben, daß diejenigen Transit-Güter, welche nicht mit der gehörigen 
Schnelligkeit auf die bisherige Weise abgefertigt werden können, bei den Ne- 
ben-Zollämtern I. Klasse des Harz= und Weser-Distriktes: Karlshütte, Bor- 
num, Badenhausen, Ildehausen und Lutter am Bbge. unter Wagenverschluß 
und Erhebung des Durchgangszolles nach dem deklarirten Gewichte durchge- 
lassen werden. 
Zugleich ist aber die Anordnung getroffen worden, daß bei dergleichen 
Waaren, welche durch den Harz= und Weser-Kreis mit der Bestimmung tran- 
sitiren, demnächst in das Zollvereins-Gebiet wieder eingeführt zu werden, 
und zwar entweder 
a) um daselbst zu verbleiben, oder 
b) um durch dasselbe weiter nach dem Auslande zu transitiren, 
der Begleitschein I alsbald auf das Eingangsamt im andern Theile des Zoll- 
vereins = Gebietes gerichtet werden und bei diesem die ordentliche Abfertigung 
nach den Vorschriften des Begleitschein-Regulativs Statt finden soll; wo- 
nächst zu u die bei den Zollämtern im Harz= und Weser-Distrikte für den 
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