Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

üegierungs— Blatt 
  
  
für das 
Großherzogthu m 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 3. Weimar. 20. April 1844. 
  
  
Minißerial-Bekanntmachung. 
Bei dem Anschlusse des Herzogthumes Braunschweig an den Zollverein, 
welcher nach der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1841 (Reg. Bl. S. 247) 
durch Vertrag vom 19. Oktober desselben Jahres mit dem 1. Januar 1842 
erfolgt ist, war in Gemäßheit eines besondern Vertrags vom 16. Dezember 
1841 der Braunschweigsche Harz= und Weser-Distrikt, nebst einigen anderen 
Braunschweigschen Landestheilen, von dem Beitritte zum Zollvereine noch aus- 
geschlossen geblieben und dem Hannover-Oldenburgschen Steuervereine wiederum 
beigetreten; zugleich waren durch einen Staatsvertrag vom 17. Dezember 1841 
und durch die demselben unter A bis E beigefügten besonderen Uebereinkünfte 
zwischen dem Zollvereine und dem Steuervereine weitere Vereinbarungen we- 
gen Beförderung der gegenseitigen Verkehroverhältnisse getroffen worden. 
Diese unter dem 18. Januar 1842 (Reg. Bl. S. 21) bekannt gemach- 
ten Verträge vom 16. und 17. Dezember 1841, deren Dauer ursprünglich 
auf das Jahr 1842 beschrankt war, sind demnächst nach der Bekanntmachung 
vom 3. Januar 1843 (Reg. Bl. S. 1) noch auf die Dauer des Jahres 1843 
verlängert wordenz eine fernere Erneuerung derselben hat jedoch nicht Statt 
gefunden. 
Es sind daher mit dem 1. Januar 1844 
I. jene von dem Anschlusse an den Zollverein ausgenommene Braunschweig- 
sche Landestheile aus dem Steuervereine zurückgenommen worden und es ist 
demnächst der Braunschweigsche Harz= und Weser-Distrikt in den diesseitigen 
Zollverband gleichfalls aufgenommen worden. 
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