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des Bieres kein besonderes Bedenken: so traͤgt es die Anmeldung in das nach
dem Muster B zu führende Register ein und stellt dieselbe mit dem Visa und
dem Dienststempel (in der auf dem Muster A angedeuteten Weise) versehen,
dem Versender zurück, welcher dafür Sorge zu tragen hat, daß sie unter Ge-
stellung des Bieres bei der betreffenden Kömgl. Bayerschen Ausgangsstelle vor-
gelegt und die beziehungsweise erforderliche Bescheinigung über den erfolgten
Eingang bei der Steuerstelle des gegenüber liegenden fremden Staatögebietes
ausgewirkt wird.
Unregelmäßig oder unrichtig angefertigte Anmeldungen sind dagegen sogleich
zurückzuweisen.
g. 8.
Mit der vorbemerkten Anmeldung, welche den Transport jederzeit beglei-
ten muß, ist das Bier bei der zur Ausgangsbescheinigung kompetenten Königl.
Bayerschen Uebergangstelle, beziehungsweise Grenz-Zollbehörde vorzuführen,
welche sich von der Richtigkeit der Anmeldung durch genaue Revision der Ge-
binde überzeugt und den Befund unter Angabe der bei jedem Gebinde ermit-
telten Menge Bier auf der Anmeldung (siehe Muster A) bescheiniget.
g. 4.
Geschieht die Ausfuhre des Bieres in ein Vereinsland oder durch dasselbe
in das Vereinsausland: so wird von der Uebergangsstelle der erfolgte Ausgang
gleichfalls bescheiniget und die Anmeldung dem Transportanten zu dem Zoecke
wieder zugestellt, um in derselben auch noch den Eingang des Bieres in dem
angrenzenden Staate von der gegenüber liegenden Hebe= und Abfertigungs-Stelle
bescheinigen zu lassen.
Ist eine gegenüber liegende Hebe= und Abfertigungs-Stelle nicht vorhanden:
so erhalt gleichwohl der Transportant das mit der Ausgangöbescheinigung ver-
sehene Dokument wieder zugestellt, um in demselben entweder den Eingang in
dem vereinsländischen Bestimmungsorte, oder, insofern das Bier in das Ver-
einsausland bestimmt ist, den Austritt über die Zollgrenze von dem Grenz-Zoll-
amte attestiren zu lassen.
g. 6.
Bei der unmittelbaren Ausfuhre in das Vereinsausland, in welchem Falle
eine Eingangsbescheinigung von der gegenüber liegenden Hebe= und Abfertigungs-