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exportirtem Biere haben außer der gesetzlichen Defraudations -Strafe den Ver-
lust des Ausfuhre-Benefiziums zur Folge.
Weimar den 12. April 1844.
Großherzoglich Schmsches Lanschafes. Kollegium.
K. Hufeland.
Muster A.
Anmeldung zur Bierausfuhre.
Der unterzeichnete Bierbrauer Friedrich Herrmann meldet hiermit dem
Großherzoglichen Malzaufschlags-Amte in ÖOstheim, daß er beabsichtiget, das
nach Gebinden und Menge nachstehend näher deklarirte inlandische Bier inner-
halb der nächsten sechs Tage in das Gebiet des Thüringischen Zoll= und
Handels-Vereins auszuführen, und trägt darauf an, ihm nach erfolgter Ausfuhre
und auf dem Grunde der dießfallsigen Ausgangs= und beziehungsweise Eingangs-
Bescheinigung die angeordnete Rückvergütung des Malzaufschlags zu gewähren.
Name des Versenders.
Revisions-Befund
Mark und Menge des in . .
VII-Irrunde Nummer der aen g der Uebergangsstelle und EN—]Ie
einzelnen efindlichen Grenz-Zollbehörde.
Empfängers. Gebinde. Biere 5 b
Gottfried Müller ind 361. 180. Einhundert und achtzig Maß.
Kaltennordheim. 1 192. Einhundert und zwei und neunzig Maß.
Zusammen 372. Im Ganzen
Dreihundert zwei und siebenzig Maß.
Die Richtigkeit der vorstehenden Ermit-
telung bescheiniget
Fladungen den 1843.
Unterschrift.
Ostheim den 7. Mai 1848.
Friedrich Herrmann.
Gesehen Ostheim den 8. Mai 1843.
Großherzogl. Sachsisches Malzaufschlags-Amt.
unterschrift des Malzaufschlags-Einnehmers.