Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1845. (29)

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Benennung 
der 
Gegenstände. 
Maßstab 
der 
Verzol= 
lung. 
Abgabensätze 
  
  
8) geblasenes, belegtes oder 
unbelegtes 
2. belegtes und unbelegtes, ge- 
gossenes und geblasenes, wenn 
das Stück mißt: 
Rhtinbayver 
QSoll Soll Preuß. Altboyer. Coll. 
über 288 bis 576 od. bis 666 oder 511 
576 : 1000 = 1156 : 886 
: 1000 = 1400 -118 ·½ 
: 1400 = 1000 = 2196-104 
1900 CSoll Preußisch 
Anmerk. Robes ungeschliffenes Spiearl= 
glas wird gegen die allgemeim Ein: 
gangsabgabe cingelassen. 
ge) Farbiges, bemaltes oder ver- 
goldetes Glas ohne Unterschied 
der Form, auch Glaswaaren 
in Verbindung mit unedlen 
Metallen und anderen nicht zu 
den Gespinnsten gehörigen Ur- 
stoffen; desgl. Spiegel, deren 
Glastafeln nicht über 288 
Preuß. DZoll das Stuͤck 
messen . .... . . ... 
Anmerk. Spiegel von großeren Dimen- 
sionen des Glases zablen, obne Rück- 
sicht auf die Rahmen, din Ein- 
gangezoill noch ebigen Stuͤcksätzen 
für Spirgelglas, den Dimensionen 
des Glases gemäß; falls sich der 
Eingangszoll danach aber geringer 
als 10 Rtblr. oder 17 Fl. 30 Kr. 
vom Zentner berechnet, diesen Sat. 
  
1 Zentr. 
1 Stück 
1 Stück 
1 Stück 
1 Stück 
1 Stuck 
1 Zentr. 
nach dem 
241= Gulden-Fuße, 
Für 
Tara 
wird vergütet 
vom Zentner 
Brutto-Gewicht: 
Pfund. 
  
— 
SSehns 
  
  
  
  
  
  
beim 
Eingang. Ausgang. 
Il. Ir. Il. Ir. 
5 15 . 
145 
515 
14 
35 . . 
5230 . 
i 
i 
17 30 
  
  
  
17 in Kisten. 
20 in Fässern u. Kisten. 
18 in Korben.
	        
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