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Benennung
der
Gegenstände.
Maßstab
der
Verzol=
lung.
Abgabensätze
8) geblasenes, belegtes oder
unbelegtes
2. belegtes und unbelegtes, ge-
gossenes und geblasenes, wenn
das Stück mißt:
Rhtinbayver
QSoll Soll Preuß. Altboyer. Coll.
über 288 bis 576 od. bis 666 oder 511
576 : 1000 = 1156 : 886
: 1000 = 1400 -118 ·½
: 1400 = 1000 = 2196-104
1900 CSoll Preußisch
Anmerk. Robes ungeschliffenes Spiearl=
glas wird gegen die allgemeim Ein:
gangsabgabe cingelassen.
ge) Farbiges, bemaltes oder ver-
goldetes Glas ohne Unterschied
der Form, auch Glaswaaren
in Verbindung mit unedlen
Metallen und anderen nicht zu
den Gespinnsten gehörigen Ur-
stoffen; desgl. Spiegel, deren
Glastafeln nicht über 288
Preuß. DZoll das Stuͤck
messen . .... . . ...
Anmerk. Spiegel von großeren Dimen-
sionen des Glases zablen, obne Rück-
sicht auf die Rahmen, din Ein-
gangezoill noch ebigen Stuͤcksätzen
für Spirgelglas, den Dimensionen
des Glases gemäß; falls sich der
Eingangszoll danach aber geringer
als 10 Rtblr. oder 17 Fl. 30 Kr.
vom Zentner berechnet, diesen Sat.
1 Zentr.
1 Stück
1 Stück
1 Stück
1 Stück
1 Stuck
1 Zentr.
nach dem
241= Gulden-Fuße,
Für
Tara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
Pfund.
—
SSehns
beim
Eingang. Ausgang.
Il. Ir. Il. Ir.
5 15 .
145
515
14
35 . .
5230 .
i
i
17 30
17 in Kisten.
20 in Fässern u. Kisten.
18 in Korben.