Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1845. (29)

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Beuennung 
der 
Gegenstände. 
Abgabensätze 
Fuͤr 
  
Wwehlar 
der 
Verzol- 
lung. 
  
echt); Bänder, ganz oder 
theilweise aus Seide; endlich 
obige Waaren aus Floretseide 
(bourre de soie), oder Seide 
und Floretsede 
) Alle obigen Waaren, in wel- 
chen außer Seide und Floret- 
seide auch andere Spinn-Ma- 
terialien: Wolle oder andere 
Thierhaare, Baumwolle, Lei- 
nen, einzeln oder verbunden 
enthalten sind, mit Ausschluß 
der Gold= und Silber-Stoffe, 
sowie der Bänder 
Seife: 
a) Grüne, schwarze und andere 
Schmierseife 
b) Gemeine weiße 
c) Feine in Täfelchen, Kugeln, 
Buͤhsen, Kruͤgen, Töfen u. 
Spielkarten. von jeder Gestat 
und Größe, insofern sie in ein- 
zelnen Vereinsstaaten zum Ge- 
brauche im Lande eingeführt wer- 
den dürfen, und unter Berück- 
sichtigung der besonderen Stem- 
pel= und Kontrole-Vorschriften 
Anm 7° u. Werden dergleichen zum Durch= 
gange angemelder, so wird die 
oschgangcabgebe. erhoben. 
Steine: 
  
aller Art, Mühl-, grobe Schleif- 
a) Bruchsteine und behauene Steine 
1 Zentr. 
1 Zentr. 
1 Zentr. 
1 Zentr. 
1 Zentr. 
1 Zentr. 
  
r—r 
110 
10 
10 
  
14Thaler-Fuße 
(mit der Eintheilung 
in 30stel und 24stel), 
bei 
Eingang. " 
Sar. Sar. 
44# Kiblr. (GGr.)I. 
  
nach dem 
nach dem 
des Thalers 241-Gulden-Fuße, 
be 
Eingang. 
im 
1 Ausgang. 
Ar. 
JI. 
Ausgang. 
It. 
Tara 
wird vergütet 
vom Zentner 
Brutto-Gewicht: 
Pfund. 
  
192 30 
-— 
... 45 
10 5 50 
(8) 
17 30 
30 
  
  
  
  
  
  
* in Klsten. 
13 in Ballen. 
  
9 „ in Kisten. 
11 in Ballen. 
. in Kisten. 
6 in Ballen. 
16 in Kisten. 
 
	        
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