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RNr.
Benennung
der
Gegenstände.
Maßstab
der
Verzol-
lung.
Abgabensätze
Für
gr. Sgr.
1#t— #r.) mi (#)
4) Hämmem
e) Anderes Schafvieh und Ziegen
Merde und andere vorge-
nannte Tdiere sind zollfrei,
wenn aus dem Gebrauche,
ver von ihnen beim Eingangt.
Anmerk. 1.
herrorgebt, daß sie als
Zug, oder Last.Thiere zum
Angespann cines Rcise, oder
Fracht = Wagens gehdren,
oder zum Waarenkragen dic-
nen, oder die Pferde von
Reisenden zu ihrem Fort-
kommen geritten werden
müssen.
Fohlen, welche der Mut-
ter folgen, gehea frei ein.
Auf der Grenzlinie von
Oberwiesenthal in Sachsen
bis Schusterinsel in Baden
werden
a) Zuchtstiere, Kühe und
Jungvsch zur Nachzucht,
b) magere Ocbsen für
Grenbewohner, in cinzelnen
Stücken und nicht zum Han-
del bestimmt, auf obrigkceit-
liche, den Eindringern zu
ertbeilende Bescheinigungrn
gegen ein Viertel der obi-
gen Tarifsäte eingelassen.
Wachsleinwand, Wachs-
monsselin, Wachstaffet:
a) Grobe unbedruckte Wachslein-
wand
Anmerk. 2.
GSod
b) Alle andere Gattungen, inglei-
chen Wachsmousselin, Wachs-
grmacht wird, überzeugend
1 Stück.
1 Stück.
1 Zentr.
1 Zentr.
taffet und Malertuch..
nach dem
14- Thaler: Fuße
(mit der Eintheilung
des Toalers
in 30tel und 24stel),
· cim
Eingang. Ausgang.
nach dem
241= Gulden-Fuße,
Al. Ir.
beim
Eingang.
Ausgang.
Al. Ir.
Pfund.
15
(12,)
5
(4)
52
. 173
18 in Kisten.
9 in Käörden.
6 In Ballen.
Tara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-Gewicht: