Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Oktober  1902.  359

Ebensowenig  hat  unsere  Industrie  Anspruch  darauf.  mit  so  billigen  Arbeitslöhnen
  zu  arbeiten,  daß  darüber  die  das  Brotgetreide  erzeugende  Landwirtschaft
  zu  Grunde  geht.  Hier  muß  ein  Ausgleich  geschaffen  werden.
Für  unsere  Industrie  ist  die  Hauptsache,  daß  ihr  ein  gesicherter  Absatz
ihrer  Produkte  im  Inlande  und  Auslande  erhalten  bleibt  durch  einen
angemessenen  Schutzzoll  und  durch  eine  richtige  Handelsvertragspolitik.
Dieses  Ziel  zu  erreichen,  ist  der  Zweck  der  Aktion  der  verbündeten  Regierungen.
  Von  einer  Erhöhung  der  Agrarzölle  in  den  von  den  verbündeten
  Regierungen  vorgeschlagenen  Grenzen  steht  nach  der  Ansicht  der
verbündeteten  Regierungen  eine  Benachteiligung  unserer  Industric  nicht  zu
erwarten.  Wir  haben  in  den  Jahren  1887—1892  einen  Zoll  von  5  Mark
auf  Roggen  und  Weizen  gehabt,  ohne  daß  die  Entfaltung  unserer  Industrie
  dadurch  gehemmt  worden  wäre.  Wenn  wir  mit  Weizen  jetzt  um
50  Pfennig  höher,  also  bis  5.50  Mark,  gehen,  so  ist  davon  eine  Schädigung
  der  Lebenshaltung  unserer  arbeitenden  Klassen  kaum  zu  besorgen,
zumal  Weizen  nicht  die  Hauptbrotfrucht  des  deutschen  Arbeiters  ist.

In  Frankreich  existiert  seit  dem  Anfang  der  neunziger  Jahre,  wenn
ich  nicht  irre,  seit  1894,  ein  Weizenzoll  von  5.60  Mark

(Zuruf  bei  den  Sozialdemokraten),
und  ich  wüßte  mich  nicht  zu  erinnern,  daß  die  Minister,  die  sehr  ausgezeichneten
  Minister,  die,  aus  den  Reihen  der  sozialdemokratischen  Partei
hervorgegangen,  während  der  letzten  Jahre  in  Frankreich  im  Amte  gewesen
  sind,  die  Beseitigung  dieses  Weizenzolles  durchgesetzt  oder  auch  nur
angeregt  hätten.
(Sehr  richtig!  rechts.)

In  England,  dem  größten  Industrieland  der  Welt,  hat  man  kein  Bedenken
getragen,  zu  einem  Zoll  auf  Weizen  und  Mehl  zurückzukehren.  Die  Erfahrung
  hat  in  Deutschland  wie  in  Frankreich  gezeigt,  daß  Zölle  auf
Brotgetreide  in  der  Höhe  von  5—5,50  Mark  nicht  imstande  gewesen  sind,
die  Bewegung  der  inländischen  Getreidepreise  unabhängig  zu  gestalten  von
der  Preisbewegung  des  Weltmarktes.  Nur  ganz  vereinzelt  und  vorübergehend
  haben  Abweichungen  stattgefunden;  im  großen  und  ganzen  war
bei  dieser  Höhe  der  Getreidezölle  der  inländische  Getreidepreis  denselben
Schwankungen  unterworfen,  die  der  Weltmarktpreis  durchzumachen  hatte.

Unsere  Industrie  würde  also  bei  einer  solchen  Höhe  der  Getreidezölle,
soweit  die  Versorgung  der  Arbeiter  mit  Brotgetreide  in  Frage  kommt,  im
wesentlichen  noch  zu  denselben  Bedingungen  arbeiten  wie  das  Ausland,
wenngleich  sie  den  Betrag  des  Zolles  natürlich  besonders  in  Rechnung
stellen  muß.  Je  höher  aber  der  Getreidezoll  bemessen  wird,  umsomehr