Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1845. (29)

32 
Urkundlich haben Wir dieses Privilegium eigenhaͤndig vollzogen und mit 
Unserm Großherzogl. Insiegel bedrucken lassen, auch solches der privilegirten 
Handlung zuzustellen befohlen. 
So geschehen und gegeben Weimar den 9. Mai 1845. 
G Carl Friedrich. 
Schweitzer. 
Privilegium 
fuͤr die Kunsthandlung Artaria und 
Fontaine zu Mannheim. 
IV. Auf hoͤchsten Befehl Sr. Koͤniglichen Hoheit, des Großherzogs, 
werden saͤmmtliche unmittelbare Justiz-Behoͤrden des Großherzogthumes andurch 
angewiesen, die durch Privilegien-Bestellung von den Ehefrauen solcher öffent- 
lichen Kasse-und Rechnungs-Beamten, welche schon vor Eintritt der Pfand- 
und Prioritäts-Gesetze bezüglich vom 6. und 7. Mai 1839, d. i. bis zum 
1. Januar d. J., im Staatedienste befindlich und verheirathet waren, erwach- 
senen Kosten, soweit dieselben dem Großherzoglichen Kammer-Fiskus zufallen, 
außer Ansatz zu lassen, die bereits liquidirten niederzuschlagen und die bereits 
bezahlten an die Betreffenden zu restituiren. 
Weimar den 2. Juni 1845. 
Großherzoglich Sächfsche Laudesregierung. 
von Müller.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.