Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1845. (29)

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11) Gefluͤgel und kleines Wildpret aller Art; 
12) Glasur= und Hafner-Erz (Alquisoun); 
13) Gold und Silber, gemünzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der fremden silber- 
haltigen Scheidemünze; 
14) Hausgeräthe und Effekten, gebrauchte, getragene Kleider und Wäsche, gebrauchte Fabrik- 
Geräthschaften und gebrauchtes Handwerkszeug, von Anziehenden zur eigenen Benutzung; 
auch auf besondere Erlaubniß neue Kleider, Wäsche und Effekten, insofern sie Ausstat- 
tungs-Gegenstände von Ausländern sind, welche sich aus Veranlassung ihrer Ver- 
heirathung im Lande niederlassen; 
15) Holz: Brennholz bei dem Landtransporte, auch Reisig und Besen daraus, ferner Bau- 
und Nutzholz (einschließlich Flechtweiden), welches zu Lande verfahren wird und nicht 
nach einer Holzablage zum Verschiffen bestimmt ist; 
Anmerkung: Dem Land-Transporte wird das Verflößen in losen Stücken auf Floßkandlen und Floßbächen 
gleich geachtet. 
16) Kleidungsstücke und Wäsche, welche Reisende, Fuhrleute und Schiffer zu ihrem Gebrauche, 
auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker, sowie Geräthe und Instrumente, 
welche reisende Künstler zur Ausübung ihres Berufs mit sich führen, ingleichen Muster- 
karten und Muster in Abschnitten oder Proben, die nur zum Gebrauche als solche geeig- 
net sind; dann die Wagen der Reisenden; ferner die bei dem Eingange über die Grenze 
zum Personen= oder Waaren-Transporte dienenden und nur deßhalb eingehenden Wa- 
gen und Wasserfahrzeuge, letztere mit Einschluß der darauf befindlichen gebrauchten In- 
ventarien-Stücke, insofern die Schiffe Ausländern gehören, oder insofern inländische Schiffe 
die namlichen oder gleichartige Inventarien-Stücke einführen, als sie bei dem Ausgange an 
Bord hatten; Reisegerdthe, auch Verzehrungsgegenstände zum Reiseverbrauche; 
17) Kunstsachen, welche zu Kunstausstellungen oder für landeöherrliche Kunst-Institute und 
Sammlungen, auch andere Gegenstände, welche für Bibliotheken und andere wissenschaft- 
liche, besonders naturhistorische Sammlungen öffentlicher Anstalten eingehen; 
18) Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brenn-Material); 
19) Milch; 
20) Obst, frisches; 
21) Papier, beschriebenes (Akten und Manustripte); 
22) Saamen von Waldhölzern; 
23) Schachtelhalm, Schilf= und Dachrohrz 
24) Scheerwolle (Abfälle bei dem Tuchscheeren); Flockwolle (Abfalle von der Spinnerei); Tuch- 
trümmer (Absfälle von der Weberei) und die aus Lumpen gewonnene Zupfwolle (Shuddy- 
wolle);
	        
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