Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

Regierungs— Blatt 
fär das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer S. Weimar. 30. Mai 1846. 
——J...----eee. 
  
Minißterial-Bekannutmachung. 
Nachdem einige Abänderungen der im Zollvereine bestehenden „Grundsätze 
über die periodischen Erhebungen der Bevölkerung in sammtlichen Vereinsstaa- 
ten“ unter den letzteren vereinbart worden sind, werden dieselben zur Nachach- 
tung für die betheiligten Behörden nachstehend bekannt gemacht. 
Weimar am 12. Mai 1846. 
Großberzoglich Sächfisches Staats-WMimnisterium, 
Oepartement der Finanzen. 
Freiherr von Gersdorff. 
Grundsätze 
über die 
Bevölkerungs-Aufnahme in den Zollvereinsstaaten 
nach den Vereinbarungen 
vom 31. Januar 1834 und vom 23. Oktober 1845. 
Nachdem in den Zollvereinigungs-Verträgen festgesetzt worden, daß der 
Ertrag der in die Gemeinschaft fallenden Abgaben nach Abzug gewisser in den 
erwahnten Verträgen näher bezeichneter Kosten, Rückerstattungen und Ermaäßi- 
gungen unter den vereinten Staaten nach dem Verh#ltnisse der Bevölkerung, 
mit welcher sie in dem Vereine sich befinden, vertheilt und zu diesem Zwecke 
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